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Allg. Zeitung Mainz: Zu Hartz-IV-Urteilen - "Sensibilität ist gefragt"

Geschrieben am 19-09-2008

Mainz (ots) - Das Urteil aus Kassel schafft Klarheit: Wer aus
Steuermitteln Arbeitslosengeld II benötigt, muss auch mittels
Kontoauszügen seine finanzielle Situation belegen. So eindeutig
dieses Urteil auch ist - das Thema sollte differenziert gesehen
werden. Da ist auf der einen Seite der berechtigte Anspruch auf den
Schutz der Sozialdaten. Mit Verweis darauf hat der 43-jährige
Arbeitslose der Arbeitsagentur seine Kontodaten verweigert.
Angesichts der vielen Fälle, in denen bereits ganz persönliche Daten
von Menschen in die falschen Hände geraten sind, ist die Sorge des
Mannes nur zu verständlich. Je weniger Informationen man von sich
preisgibt, desto besser, empfehlen Datenschützer in der heutigen,
elektronisch fast perfekt vernetzten Welt. Dem entgegen steht die
Verpflichtung der Arbeitsagenturen, vor der Auszahlung von Geld an
Hartz-IV-Empfänger auch deren Bedürftigkeit zu überprüfen. Da hier
öffentliche Gelder verteilt werden, ist dies kein genereller
Missbrauchsverdacht, sondern verantwortungsvolles Handeln. Insofern
konnten die Richter nur gegen den Arbeitslosen entscheiden. Doch das
Urteil ist das eine - die Umsetzung im Alltag der Jobcenter
sicherlich etwas ganz anderes. Von allen, die dort mit der Auszahlung
von Arbeitslosengeld II beschäftigt sind, muss besondere Sensibilität
im Umgang mit Menschen erwartet werden. Denn für die meisten
Empfänger von Arbeitslosengeld II ist es sehr schwer, sich und
anderen ihre Bedürftigkeit einzugestehen und den entsprechenden
Antrag zu stellen. Wenn dies in den Jobcentern bedacht wird und der
Blick auf Kontodaten auf ein Minimum beschränkt wird, kann das
Kasseler Urteil dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und für
alle Beteiligten Klarheit zu schaffen.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
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Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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