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Neues Förderkonzept in der Bauwirtschaft: Winterbeschäftigung und saisonale Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit

Geschrieben am 07-06-2006

Nürnberg (ots) - Neues Förderkonzept in der Bauwirtschaft:
Winterbeschäftigung und saisonale Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit
Ab der Schlechtwetterzeit 2006/2007 wird die bisherige
Winterbauförderung durch ein neues Leistungssystem abgelöst. Damit
wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass durch die
Inanspruchnahme der neuen Leistung Saison-Kurzarbeitergeld und der
ergänzenden Leistungen in den Winter-Monaten künftig Entlassungen und
Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe stärker als bisher vermieden
werden können.

Anstelle des bisherigen Winterausfallgeldes kann künftig in der
Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) das neue
Saison-Kurzarbeitergeld gewährt werden. Es soll den Entgeltausfall
ausgleichen, sofern aus wirtschaftlichen und / oder Witterungsgründen
nicht gearbeitet werden kann und Arbeitszeitguthaben nicht aufzulösen
sind. Die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes entspricht der des
konjunkturellen Kurzarbeitergeldes: Arbeitnehmer erhalten 60 oder 67
Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten entgangenen
Arbeitsentgelts. Arbeitgebern werden die auf das ausgefallene Entgelt
entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung erstattet.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird aus Beitragsmitteln zur
Arbeitsförderung, die ergänzenden Leistungen werden aus Umlagemitteln
finanziert. Insgesamt ist die neue Förderung für die Baubetriebe
nahezu kostenneutral. Es soll bewirken, dass Betriebe für die
Winterperiode auf die Entlassung ihrer Arbeitnehmer verzichten und
die Vorteile einer durchgehenden Beschäftigung nutzen.

Gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes erhalten zudem aus
Umlagemitteln finanzierte folgende ergänzende Leistungen:
- Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1 Euro je geleisteter
Arbeitsstunde für in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar
geleistete Arbeitsstunden
- Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro je ausgefallener
Arbeitsstunde, wenn die Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes
durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden werden kann.

Zur Finanzierung wird ab 1. Mai 2006 im Bauhauptgewerbe eine
Winterbeschäftigungsumlage in Höhe von zwei Prozent erhoben. Erstmals
werden an der Umlage auch die Arbeitnehmer beteiligt.

In Betrieben des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus und des
Garten- und Landschaftsbaus gelten für den Winter 2006/2007
abweichende Regelungen.
Die Agenturen für Arbeit informieren bis zum Eintritt der nächsten
Schlechtwetterzeit flächendeckend in Informationsveranstaltungen
betroffene Verbände und Arbeitgeber über das neue Recht und das
Verwaltungsverfahren und bieten dafür bei Bedarf auch
Einzelberatungen an.

Das neue Leistungssystem bleibt zunächst auf das Baugewerbe
beschränkt. Über die ersten beiden Förderperioden (2006/2007 und
2007/2008) hinweg werden die Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes
und der ergänzenden Leistungen begleitend untersucht. Nach
erfolgreichem Abschluss des Evaluationsprozesses kann das
Fördersystem erstmalig zum Winter 2008/2009 neben dem Baugewerbe auf
weitere Branchen ausgeweitet werden. Dazu bedarf es eines
Gesetzgebungsverfahrens und des Einvernehmens der maßgeblichen
Tarifvertragsparteien.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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