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Südwest Presse: Kommentar zur Pendlerpauschale

Geschrieben am 10-09-2008

Ulm (ots) - Was darf die Politik eigentlich in diesem Land, was
muss sie sich von der Justiz denn noch alles gefallen lassen? Ganz so
scharf hat es Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor dem
Bundesverfassungsgericht zwar nicht formuliert, seine Zielrichtung
war es dennoch. Dass Politiker zunehmend verschnupft auf das als
lästigen Nebengesetzgeber empfundene Karlsruher Gericht reagieren,
ist nichts Neues. Dass ein Minister dort so salopp auftritt wie
Steinbrück, schon.
Ganz verübeln kann man es ihm nicht. Denn der Streit um die
Entfernungspauschale wird in der Tat zu einer Grundsatzfrage
aufgeblasen, obwohl in der Praxis ein guter Teil der Steuerzahler
finanziell gar nicht betroffen ist.
Dass dem Verfahren dennoch eine so große Aufmerksamkeit gewidmet
wird, dass der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, zur
Besonnenheit mahnte, liegt an der wachsenden gefühlten und realen
Gerechtigkeitslücke in der Gesellschaft. Der Eindruck, vom Ertrag der
Arbeit immer weniger in den Händen zu halten, beunruhigt - ganz
besonders, wenn man, wie als Pendler, keine andere Wahl hat, als
Ausgaben zu tätigen.
Beseitigen kann dieses Unbehagen auch das Bundesverfassungsgericht
nicht, selbst wenn es die Neuregelung kippen sollte. Die Bedenken der
Menschen in der Politik ernster zu nehmen, wäre dagegen ein erster
Schritt. Steinbrück bot gestern kein Beispiel dafür.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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