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Stärkung der Rechte der Steuerbürger

Geschrieben am 10-09-2008

Darmstadt (ots) - "Der Senat ist der Auffassung, dass Fahrten zur
Arbeit rein beruflich bedingt sind. Sie sind nicht einmal gemischte
Aufwendungen." Dieser Kernsatz aus der Urteilsbegründung des höchsten
deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs in München, vom Januar
ist auch für den Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring Deutschland
(LHRD) Leitlinie bei der Beurteilung der Recht- und
Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale. Der Satz besagt, dass
Kosten für den Weg zur Arbeit ein Aufwand sind, der direkt dem Erwerb
des Einkommens dient und damit steuerlich absetzbar ist.

"Wenn das Bundesverfassungsgericht, das heute auch anhand zweier
Musterklagen unseres Vereins die Pendlerpauschale verhandelte, der
Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs folgt, ist die 2007 eingeführte
Regelung verfassungswidrig und nichtig", macht Vorstandsmitglied
Christian Munzel deutlich. In seiner komplexen Erklärung sah der
Bundesfinanzhof durch die Abschaffung der Pendlerpauschale elementare
Grundsätze des Steuerrechts und die Steuergerechtigkeit selbst
verletzt. Die Abschaffung der Pendlerpauschale sei, dies habe selbst
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück eingeräumt, aus Gründen der
Haushaltskonsolidierung erfolgt.

2,5 Milliarden Euro würden daher einseitig auf Kosten der
Berufspendler, insbesondere derer mit unteren und mittleren Einkommen
erzielt, beklagt Christian Munzel und fährt fort: "Wir gehen nach dem
Verlauf der mündlichen Verhandlung davon aus, dass das
Bundesverfassungsgericht die Rechte der Steuerbürger stärkt. Die
Haushaltslage des Bundes kann die Prinzipien einer verfassungsmäßigen
Besteuerung nicht aushebeln."

Originaltext: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65486.rss2

Pressekontakt:
V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstandsmitglied des Lohn- und
Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. , Alsfelder Str. 10,
64289 Darmstadt.

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., ist einer
der größten Lohnsteuerhilfevereine und betreut bundesweit ca. 200.000
Mitglieder. Internet: www.LHRD.de

Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstandsmitglied Herrn
Christian Munzel,Mobil 0175/5808417 und vom Leiter Steuerwesen Herrn
Rudolf Gramlich, Mobil 0151/12142663.


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