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Betrugspartikelfilter: Deutsche Umwelthilfe verklagt Kraftfahrtbundesamt und Minister Tiefensee

Geschrieben am 08-09-2008

Berlin (ots) - Umweltorganisation erhebt Klage vor
Verwaltungsgericht Schleswig - Verkehrsminister Tiefensee soll
aktuelle Zahlen zum Austausch mangelhafter Pkw-Dieselpartikelfilter
herausgeben - Bisherige Auskunftsverweigerung soll Scheitern der so
genannten Kulanzregelung verschleiern - DUH fordert sofortigen
Widerruf der Betrieberlaubnis für alle Filter, die nicht filtern und
Neustart der Nachrüstkampagne mit seriösen Filtersystemen -
Flächendeckender Filtertausch notwendige Bedingung für erfolgreichen
Kampf gegen Feinstaub

8. September 2008: Nach der Weigerung des
Bundesverkehrsministeriums und des Kraftfahrtbundesamts (KBA), der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) aktuelle Zahlen über den Stand des
Austauschs mangelhafter Dieselpartikelfilter und den aktuellen Stand
der Filternachrüstung zu überlassen, hat die Umweltorganisation jetzt
Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Nach dem
Umweltinformationsgesetz (UIG) hat die DUH Anspruch auf derartige
"umweltrelevante Informationen". Die Klage richtet sich gegen die
Bundesregierung, vertreten durch den Bundesverkehrsminister Wolfgang
Tiefensee (SPD), dem das KBA in Flensburg unterstellt ist.

"Mit der Auskunftsverweigerung will Verkehrsminister Tiefensee
offensichtlich verschleiern, dass der Filtertausch seit Monaten
praktisch zum Erliegen gekommen und der Versuch gescheitert ist, den
Betrugsfilterskandal mit der so genannten Kulanzregel geräuschlos zu
lösen. Ein Jahr nach Aufdeckung des Betrugsfilterskandals wird erneut
versucht, unangenehme Wahrheiten zu verschleiern. Im November 2007
haben wir per Gerichtsentscheid die Veröffentlichung eines Gutachtens
über nicht funktionierende Filtersysteme durchgesetzt.
Verkehrsminister Tiefensee zwingt uns nun, erneut die Bundesregierung
zu verklagen, um so die uns rechtlich zustehenden Informationen über
den Stand des Nicht-Austausches dieser Betrugspartikelfilter zu
erhalten", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Nach wie vor sind nach Überzeugung der DUH mindestens 40.000
fehlerhafte Partikelfilter in Diesel-Pkw verbaut, deren Halter zu
Unrecht von Steuerermäßigungen und einer falschen Einstufung bei den
Feinstaubplaketten profitieren. Nach der geltenden Rechtslage muss
der Bundesverkehrsminister die Betriebserlaubnis für nicht
funktionierende Systeme widerrufen. "Statt endlich zu handeln setzt
Tiefensee auf vertuschen und aussitzen. Dieser Skandal ist nur
dadurch zu beenden, dass das Kraftfahrtbundesamt endlich die
fälschlich erteilten Betriebserlaubnisse zurücknimmt", erklärte
Resch. Erst dieser Schritt gebe betroffenen Autohaltern eine klare
rechtliche Handhabe, den Austausch der Betrugsfilter in den
Werkstätten durchzusetzen.

In den vergangenen Monaten waren so gut wie keine Partikelfilter
mehr ausgetauscht worden, weil insbesondere die Hersteller der nicht
funktionierenden Pseudofilter, GAT und Bosal, mit Hinhaltemanövern
einen flächendeckenden, für die Autohalter kostenlosen Austausch
gegen seriöse Filter verhinderten, ohne dass das federführende
Umweltministerium gegen die fortgesetzten Fehlinformationen offensiv
vorging.

KBA und Bundesverkehrsministerium hatten das DUH-Auskunftsbegehren
über die aktuelle Zahl der gemeldeten Diesel-Pkw mit nicht
funktionierenden Filtersystemen unter dem Hinweis verweigert,
aktuelle Zahlen lägen nicht vor. Diese Behauptung ist jedoch
nachweislich falsch. Das beim KBA geführte "Zentrale
Kraftfahrzeugregister" beinhaltet in seiner Datenbank die
tagesaktuellen Informationen. So hatte das KBA im Mai 2008 in einem
Rundschreiben an ca. 45.000 betroffene Autohalter Konsequenzen bis
hin zur Rückforderung der mit der Filternachrüstung verbundenen
Steuerersparnis und dem Entzug zu Unrecht vergebener
Feinstaubplaketten angedroht, sofern der Austausch nicht in Gang
käme. Insofern ist das KBA jederzeit in der Lage, die aktuelle Zahl
zu ermitteln. Das ist auch ohne nennenswerten Aufwand möglich, weil
der Filtertausch nach einer Umfrage der DUH unter den Fahrzeughaltern
den Zulassungsstellen gemeldet und somit zeitnah im Zentralen
Kraftfahrzeugregister vermerkt wird. Ein einfacher Suchlauf, wie er
auch im Vorfeld des KBA-Mahnschreibens an die betroffenen Autohalter
durchgeführt worden war, muss lediglich wiederholt werden.

"Wir brauchen einen Neustart der Partikelfilterförderung. Die
heute angebotenen Nachrüstsysteme haben alle Überprüfungen bestanden
und sind uneingeschränkt zu empfehlen. Solange sich aber
Verkehrsminister Tiefensee weigert, den Betrugsfilterskandal durch
einen Widerruf der entsprechenden Betriebserlaubnisse zu beenden,
bleibt die Verunsicherung im Markt bestehen", sagte Resch. "Es geht
um die Frage, ob die Politik den Kampf gegen lebensbedrohlichen
Feinstaub in unseren Ballungszentren aufgibt oder einen ernsthaften
Neuanfang versucht. Dafür ist der flächendeckende Austausch nicht
funktionierender Systeme eine notwendige Voraussetzung".
Die Deutsche Umwelthilfe hatte den Skandal um die mangelhaften
Dieselpartikelfilter 2007 aufgedeckt. Auch damals hatte die
Organisation die Veröffentlichung der Erkenntnisse über betrügerische
Filter vor Gericht erstreiten müssen - gegen Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel und das ihm unterstellte Umweltbundesamt. Deshalb sei
er zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht Schleswig nun ebenso
entscheiden werde, wie es das Verwaltungsgericht Dessau im
vergangenen Jahr getan habe, erklärte Resch.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 24 00 867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 24 00 867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030 24 00
867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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