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DDV: Forderungen zur Verschärfung des Datenschutzes schießen am Ziel vorbei

Geschrieben am 05-09-2008

Wiesbaden (ots) - Vehement kritisiert der Deutsche Dialogmarketing
Verband DDV einige der gestern beim "Datenschutzgipfel" des
Bundesinnenministeriums beschlossenen Punkte für eine Verschärfung
des Datenschutzgesetzes. Die vorgeschlagene opt-in-Lösung, das
Erfordernis des vorherigen Einverständnisses vor Weitergabe der
Adresse, würde das Ziel - die Verhinderung kriminellen
Datenmissbrauchs - nicht unterstützen, stattdessen aber die gesamte
Werbewirtschaft behindern. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs
und Verbraucherdialog im DDV: "Dem Bürger wird dadurch eine
Sicherheit vorgegaukelt, die es gar nicht geben kann. So existiert
bereits seit jeher Kreditkartenbetrug, und niemand käme auf die Idee,
deshalb Kreditkarten als solche abzuschaffen. Genau dies wird aber im
übertragenen Sinne im Adressgeschäft jetzt getan: Aufgrund einiger
Fälle strafbaren Datenmissbrauchs folgert die Politik eine
Kriminalisierung des gesamten Handels mit Daten, der nun auf ein Maß
eingeschränkt werden soll, das negative Auswirkungen auf die
werbungtreibende Wirtschaft hat."

Der Verband warnt entschieden vor einem erheblichen
volkswirtschaftlichen Schaden, den das geforderte opt-in-Verfahren
langfristig verursachen könnte. Die bisher angewendete
Widerspruchslösung funktioniere gut und sorge für einen ausgewogenen
Interessenausgleich zwischen Verbraucher und Wirtschaft. Zudem weist
der DDV einmal mehr darauf hin, das dass Bundesdatenschutzgesetz
bereits heute klare Sanktionen gegen kriminellen Datenmissbrauch
vorschreibe. Es gebe, wie auch verschiedene Datenschutzexperten
bestätigen, kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit.

Statt den Handel einzuschränken, gehe es doch vielmehr darum,
Kontrollen im Vorfeld zu schaffen wie beispielsweise eine
einheitliche Zertifizierung, der sich alle Unternehmen regelmäßig zu
unterwerfen hätten, so Tapp. Der DDV fordert außerdem dringend, die
Wirtschaft in die Diskussion einzubeziehen Tapp: "Es kann doch nicht
sein, dass hier Entscheidungen am grünen Tisch getroffen werden. Die
Wirtschaft muss das Recht haben, ihre Positionen einzubringen."

Die Position des DDV zu den Forderungen

Adresshandel nur noch mit Einwilligung (opt-in-Regelung): Aus dem
Umstand kriminellen Handelns folgt nicht, dass Datenverkehr im
Grundsatz kriminalisiert und verboten werden muss. Nicht das Mittel
der Tat muss angegangen werden, sondern die kriminelle Tat selbst.
Die grundlegende Umkehr der rechtlichen Systematik von der
Widerspruchs- zur Einwilligungslösung setzt zunächst eine Bewertung
aller wirtschaftlicher Konsequenzen/Wirtschaftszahlen voraus, um den
wirtschaftlichen Schaden für die werbungtreibende Wirtschaft benennen
zu können.

Erhöhung des Bußgeld- und Strafrahmens

Potenzielle Straftäter interessiert es nicht, ob 250.000 oder
500.000 Euro im Gesetz stehen, wenn der heutige Strafrahmen noch
nicht einmal annähernd ausgeschöpft wird. Der DDV fordert, bevor
Verschärfungen diskutiert werden, erst einmal das Sanktionsdefizit zu
beseitigen.

Datenschutzaudit

Erfolgversprechender als alle anderen Maßnahmen ist die Ausdehnung
bestehender Zertifizierungssysteme auf die Wirtschaft. Modell kann
hier das Instrumentarium sein, das der DDV den Mitgliedsunternehmen
seiner Adress-Councils auferlegt. Über regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen
hinaus müssen die Unternehmen in einem jährlich auszufüllenden
Online-Tool mit sehr umfangreichem Fragebogen die Einhaltung des
Datenschutzes nachweisen, um auf Empfehlung eines externen, neutralen
Datenschutz-Beratungsunternehmens ein Siegel-Zertifikat für das
aktuelle Kalenderjahr zu bekommen. Ebenso umfassen solche Systeme die
Notwendigkeiten regelmäßiger unabhängiger Kontrollen. Der DDV bietet
an, sein Instrumentarium sofort in die anstehenden Beratungen auf
politische Ebene mit einzubringen und mit Erfahrungen der Praxis zu
begleiten.

Verschlüsselung von Kundendaten /Dokumentation des Zugriffs auf
Daten Der Datentransport von Unternehmen A zum Unternehmen B erfolgt
regelmäßig verschlüsselt. Was die verlangte Verschlüsselung im
Unternehmen selbst angeht, so gibt das BDSG in § 9 (technische und
organisatorische Maßnahmen) und in der Anlage zu § 9 schon aktuell
einen detaillierten Maßnahmenkatalog der innerbetrieblichen
Datensicherung auf. Die Arbeitsabläufe sehr vieler Mitarbeiter
bestehen nahezu ausschließlich im permanenten Umgang mit Daten. Eine
Totalverschlüsselung mit jeweiliger Zugriffsdokumentation wäre
praktisch nicht vorstellbar.

Stärkung der Kompetenzen der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
/ Verbesserung der personellen Ausstattung der Aufsichtsbehörden

Der DDV begrüßt dies ausdrücklich. Jede Maßnahme, die dazu führt,
seriöses von unseriösem Handeln zu trennen, bzw. Verstöße
idealerweise zu vermeiden oder nötigenfalls zu ahnden, nutzt dem
Verbraucher und dem Image der Branche.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06196/7666593, 0172/9046008,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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