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Politischer Kompromiss zu den Arzneimittelrabattverträgen: Der Anfang ist gemacht

Geschrieben am 05-09-2008

Berlin (ots) - Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben sich
darauf verständigt, gesetzlich festzuschreiben, dass die
Krankenkassen Arzneimittelrabattverträge nach dem materiellen
Vergaberecht ausschreiben müssen. Die einschlägigen Bestimmungen des
GWB sollen unmittelbar anwendbar sein. Auch sollen die jeweiligen
Vergabekammern des Bundes bzw. der Länder für Nachprüfungsanträge
zuständig sein. Allerdings sollen über sofortige Beschwerden gegen
die Entscheidungen der Vergabekammern nicht die jeweiligen
Oberlandesgerichte, sondern die Landessozialgerichte befinden. Dieser
Kompromiss soll im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Weiter-entwicklung
der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-OrgWG) umgesetzt werden. Hinsichtlich der von den
Pharmaverbänden geforderten umfassenden Anwendung des Kartell- und
Wettbewerbsrechts (GWB und UWG) soll es beim Status quo bleiben; es
gelten also weiterhin nur die §§ 19 bis 21 GWB entsprechend, das UWG
ist auf die Krankenkassen nach wie vor überhaupt nicht anwendbar.

Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika,
kommentierte diese Übereinkunft wie folgt: "Die vorgesehene
gesetzliche Regelung, dass Arzneimittelrabattverträge der
Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern dem Vergaberecht
unterliegen sollen, ist längst überfällig. Sie dient der
Rechtsklarheit und -sicherheit. Die Spielregeln für die Ausschreibung
und Vergabe von Arzneimittelrabattverträgen sowie die Institutionen,
die über vergaberechtliche Streitigkeiten über sie zu befinden haben,
stehen nunmehr eindeutig fest. Der Vergabewirrwarr im GKV-Markt
gehört der Vergangenheit an, Bundessozialgericht und
Bundesgerichtshof können ihren Kleinkrieg beenden. Allerdings ist
nicht nachvollziehbar, warum über sofortige Beschwerden gegen
Beschlüsse der Vergabekammern nicht die Oberlandesgerichte, sondern
die Landessozialgerichte entscheiden sollen. Unter dem Blickwinkel
der Fachkompetenz wäre es sicher besser gewesen, den mit dieser
Rechtsmaterie bestens vertrauten Oberlandesgerichten auch die
Entscheidung über sofortige Beschwerden gegen die Beschlüsse der
Vergabekammern zu übertragen, die Rabattverträge der Krankenkassen
mit Arzneimittelherstellern betreffen.

Aber immerhin: Die Politik hat den ersten Schritt in die richtige
Richtung getan. Die uneingeschränkte Anwendung des Kartell- und
Wettbewerbsrechts auf das selektive Kontrahieren der Kassen muss
jedoch folgen, damit Krankenkassen einer- und Hersteller andererseits
im Wettbewerb endlich mit gleich langen Spießen kämpfen. Zudem wird
Pro Generika weiterhin darauf hinwirken, den Oberlandesgerichten die
Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidungen in vergaberechtlichen
Verfahren zu übertragen, in denen es um Arzneimittelrabattverträge
geht."

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Pressekontakt:
Peter Schmidt, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-10,
info@progenerika.de


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