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Götz:: Planungssicherheit für Kommunen

Geschrieben am 01-06-2006

Berlin (ots) - Zum SGB II-Fortentwicklungsgesetz und den
weiterführenden Koalitionsplänen erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Union und SPD haben sich auf das Grundsatzziel verständigt, durch
detaillierte und passgenaue Veränderungen den gesamten Hartz IV
Prozess zu optimieren. Es ist zu begrüßen, dass bis zum Herbst über
weitere Vorschläge diskutiert werden soll. In diesem Zusammenhang
benötigen Städte und Landkreise im Hinblick auf die kommunale
Haushaltsplanung für 2007 schnellstmöglich Planungssicherheit über
die ihnen zustehende Entlastung.

Allein die anhaltenden Probleme mit der Software der Bundesagentur
für Arbeit zeigen, dass die zukünftigen Verfahrens- und
Organisationsvorschriften weiter verbessert werden müssen. Dabei muss
klar gestellt werden, wer die Verantwortung für die Betreuung und
Vermittlung Arbeitsloser trägt. Es muss ein Weg gefunden werden, der
einerseits der Verantwortung des Bundes gegenüber Bundesmitteln und
andererseits dem verfassungsrechtlich geschützten
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gerecht wird.

Angesichts explodierender Kosten im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende ist das SGB II-Fortentwicklungsgesetz ein Schritt in
die richtige Richtung. Lehnt beispielsweise künftig ein
Arbeitslosengeld-II-Empfänger dreimal einen angebotenen Job ab, so
kann ihm die Leistungen gestrichen werden. Bei Jugendlichen kann auch
die Übernahme der von den Kommunen zu tragenden Unterkunfts- und
Heizkosten gestrichen werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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