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Hüppe: Problem mit Merkzeichen "B" wird gelöst

Geschrieben am 01-06-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag zum
Antrag der Grünen "Recht statt Pflicht" (Drucksache 16/949) und dem
Antrag der FDP "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern"
(Drucksache 16/853) erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

In der heute anstehenden Debatte zu den Oppositionsanträgen ist
der wichtigste Punkt die gesetzliche Klarstellung zum Merkzeichen "B"
für "Begleitung". Durch eine missverständliche Formulierung im
Schwerbehindertenausweis wird behinderten Menschen häufig der Zugang
zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen oder Schwimmbädern
verwehrt, wenn sie keine Begleitperson dabei haben.

Die CDU/CSU hat bereits in der vergangenen Wahlperiode die
Initiative für eine gesetzliche Klarstellung ergriffen. Es sollte
herausgehoben werden, dass behinderte Menschen das Recht haben, eine
Begleitperson mitzunehmen, nicht die Pflicht. Die damaligen
Regierungsfraktionen haben aber ihre Zustimmung verweigert.

Erst nachdem sich die Probleme behinderter Menschen häuften, kam
langsam Bewegung ins Verfahren. Wegen der Musterbadeordnung des
Bundesfachverbands Öffentliche Bäder (BÖB) sind viele behinderte
Menschen nicht mehr ohne Begleitperson in Schwimmbäder gelassen
worden. Ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg hat einem
Motorradfahrer Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen, da er
der Ansicht war, dass sich die Unfallgegnerin mit Merkzeichen B nicht
alleine im Straßenverkehr hätte bewegen dürfen.

Nun greifen die FDP - mit dem von uns wortwörtlich übernommenen
Antrag, inklusive Begründung - und die geläuterten Grünen das
Vorhaben wieder auf. Während die Opposition sich noch Scheingefechten
hingibt, wird auf Regierungsseite längst gehandelt. Ein
Referentenentwurf ist bereits in Arbeit und wird voraussichtlich Ende
Juni vorliegen.

Die praktische Regelung für die Schwerbehindertenausweise wird
voraussichtlich so aussehen, dass bei Neuausstellung generell die
Ausweise mit der neuen Formulierung ausgegeben werden. Außerdem
können die neuen Ausweise auch auf Antrag ausgestellt werden. Mit
dieser Lösung kann auch der heraufbeschworene übermäßige
Verwaltungsaufwand vermieden werden, den Gegner der gesetzlichen
Klarstellung bisher immer ins Feld geführt haben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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