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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zur gescheiterten Klage des verurteilten Mörders Gäfgen:

Geschrieben am 30-06-2008

Bielefeld (ots) - Gäfgens Foltervorwurf

Gestrauchelt,aber nicht
abgestürztVon Wolfgang Schäffer
Magnus Gäfgen ist ein Entführer und Mörder. Skrupellos hat er im
September 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler erst
entführt, dann erstickt und anschließend in einen Tümpel geworfen.
Ein solcher Verbrecher gehört nicht auf freien Fuß. Da beißt die Maus
keinen Faden ab.
Dennoch hätte es sein können, dass der inzwischen 33-Jährige in einem
neu aufzurollenden Prozess mangels Beweisen freigesprochen worden
wäre.
Dazu hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die
Grundrechtsbeschwerde Gäfgens allerdings anerkennen und den Prozess
vor dem Landgericht Frankfurt als unfair bezeichnen müssen. Doch der
Verbrecher ist gescheitert. Er hatte ein Verfahren, an dem es nichts
auszusetzen gibt. Die Frankfurter Richter haben alles richtig
gemacht.
Zudem stellten die Europa-Richter noch einmal deutlich heraus, die
Ermittler hätten zwar unmenschlich gehandelt, aber nicht gegen das
Folterverbot verstoßen.
Just auf einem solchen Foltervorwurf aber hatten Gäfgen und sein
Anwalt die Beschwerde in Straßburg aufgebaut. Das Frankfurter
Gerichtsverfahren sei unrechtmäßig gewesen, da die Aussagen und das
Geständnis des Kindermörders unter Androhungen von massiver
körperlicher Gewalt der Polizei erfolgt seien.
Mündliche Drohungen dieser Art hat es tatsächlich gegeben. Der
damalige Vize-Chef der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, wurde
deshalb wegen Nötigung verurteilt und ist nicht mehr auf seinem
Posten.
Es war und ist ein sehr dünnes Eis, auf dem sich Ermittler oft
bewegen. Wie weit darf man gehen, um ein Menschenleben zu retten?
Wann beginnt Folter? Fragen, die Polizeibeamte oft unter immensem
Druck zu entscheiden haben und dennoch selten wirklich falsch
beantworten.
Wie im Fall des Jakob von Metzler. Auch hier sind die Ermittler sehr
weit gegangen, um den Täter unter Druck zu setzen, ihn zum Reden zu
zwingen. Alles mit dem Ziel, das Leben des entführten Kindes noch zu
retten. Dazu sind sie sogar unmenschlich vorgegangen, haben gegen die
Menschenrechtskonvention verstoßen.
Das ist nicht korrekt, keine Frage. Doch gefoltert haben die
Ermittler eben nicht. Stattdessen sind sie bei ihrer Gratwanderung
zwischen Recht und Unrecht ein wenig ins Straucheln geraten, ohne
allerdings in den Sumpf der Gewalt abzustürzen und sich damit auf das
Niveau des Verbrechers zu begeben. Diese Einschätzung deutscher
Gerichte wurde jetzt in Straßburg bestätigt.
Die Euro-Richter verteilten zudem ausdrückliches Lob dafür, dass die
verantwortlichen Polizisten zur Rechenschaft gezogen worden sind.
Auch in dieser Hinsicht hat sich die deutsche Justiz nichts, aber
auch gar nichts vorzuwerfen.
Auch deshalb bleibt der zu lebenslanger Haft verurteilte Entführer
und Mörder Magnus Gäfgen weiter hinter Gittern. Ohne Aussicht,
vorzeitig auf freien Fuß zu kommen. Das ist gut so.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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