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Neues Deutschland: zum Spruch des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs über Folter

Geschrieben am 30-06-2008

Berlin (ots) - Zu dreist war die Beschwerde des Mörders Magnus
Gäfgen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Denn er hatte
2002 den elfjährigen Sohn des Bankiers von Metzler entführt, um eine
Million Euro zu erpressen. Noch bevor er die Forderung erhob, hatte
er aber das Kind schon ermordet. Den Mord hatte Gäfgen nicht nur
unter der Drohung beim Polizeiverhör, ihn durch Schmerzen zum Reden
zu bringen, gestanden, sondern auch vor Gericht. In Kenntnis, dass
das zuvor erpresste Geständnis nicht verwendet werden darf. Der
Jurastudent hoffte wohl auf Milde, wenn er sich reuig gibt.
Dieses Kalkül ging nicht auf, auch nicht in Straßburg. Aber ebenso
wenig etwaige Hoffnungen mancher Stammtisch-Ermittlers, das im
Völkerrecht wie in deutschen Gesetzen fixierte Folterverbot zu
relativieren. Die Straßburger Richter wiesen gestern zwar mit 6 zu 1
Stimmen die Beschwerde Gäfgens ab, seine Menschenrechte würden durch
die Drohung der Vernehmer und den Strafprozess gegen ihn anhaltend
verletzt. Bekräftigt wurde jedoch, dass nicht nur Folter, sondern
auch ihre Androhung nie akzeptabel ist. Selbst nicht, um
Menschenleben zu retten. Dies ist ein Hinweis sowohl an jene Richter,
die Vizepolizeipräsident Daschners Rechtsbruch nur mit einer
Verwarnung »ahndeten«, als auch an Politiker, die beim Kampf gegen
Terrorismus Menschenrechte zur Disposition stellen wollen.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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