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Klöckner: Verbraucher erhalten mehr Rechte bei Kreditverkäufen

Geschrieben am 25-06-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Beschlussfassung im
Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages zum
Risikobegrenzungsgesetz und anlässlich der Bundestagslesung am
kommenden Freitag erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Die Koalitionsfraktionen haben in den vergangenen Monaten intensiv
diskutiert, wie Verbraucher bei der Veräußerung von
Immobilienkrediten besser geschützt werden können. Mit der heutigen
Beratung in den Ausschüssen wird der Weg frei gemacht, Bankkunden
künftig deutlich besser bei Kreditverkäufen zu schützen: In Zukunft
werden Kreditnehmer vor allem besser vor der Veräußerung von
Immobilienkrediten und Zwangsvollstreckungen in ihre Grundstücke
geschützt. Auslöser für die Nachbesserungen waren zahlreiche Kredite,
die ohne Wissen der betroffenen Kreditnehmer durch Banken an
Finanzinvestoren übertragen wurden. Dies hat zu einer großen
Verunsicherung bei vielen Verbrauchern geführt. Umso wichtiger war
es, in den aktuellen Gesetzesverhandlungen die Stellung der
Verbraucher zu stärken. Die Einigung soll am kommenden Freitag im
Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes verabschiedet werden.

Die Einigung umfasst folgende Punkte:

- Banken müssen ihre Kunden künftig schon vor Vertragsabschluss
informieren, ob ihr Darlehen verkauft werden kann. Der Kunde hat dann
die Wahl, einen Kredit abzuschließen, bei dem das ausgeschlossen ist.
Schon im Vorgriff auf diese Regelung haben einige Banken
erfreulicherweise damit begonnen, den Verbrauchern Kredite
anzubieten, die nicht veräußert werden können. Die Verbraucher werden
also künftig die freie Wahl haben, ob sie einen Kredit mit oder ohne
Übertragungsmöglichkeit aufnehmen.

- Banken wird es nun auch ausdrücklich verboten, den Verbrauchern
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen neuen Vertragspartner
aufzuzwingen. Solche Vertragsklauseln sind künftig unwirksam.

- Falls nach den gesetzlichen Vorgaben eine Abtretung oder ein
Vertragspartnerwechsel noch möglich ist, muss die Bank den
Verbraucher hierüber unverzüglich unterrichten.

- Auch der Kündigungsschutz des Verbrauchers wird ausgebaut. In
Zukunft muss der Verbraucher mit mindestens 2,5 Prozent der gesamten
Darlehenssumme und zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen im
Rückstand sein, ehe ihm gekündigt werden kann. Nach den heute
üblichen Konditionen bedeutet dies einen Zahlungsrückstand von etwa
sechs Monaten. Das ist eine ganz entscheidende Verbesserung im Sinne
der Kreditnehmer.

- Die Regelungen zur Sicherungsgrundschuld werden
verbraucherfreundlich ausgestaltet. Die Einreden aus dem
Sicherungsvertrag zwischen dem Verbraucher und der Bank, etwa die
Erfüllung der Zahlungsforderung, können uneingeschränkt auch einem
neuen Gläubiger entgegengehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn
sich der Erwerber der Grundschuld darauf beruft, gutgläubig gewesen
zu sein. Unberechtigte Vollstreckungen in das Grundstück werden mit
einem verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch drastisch
sanktioniert.

- Schließlich wird die Bank verpflichtet, sich drei Monate vor
Ablauf der Zinsbindung oder vor Vertragsablauf über ein Folgeangebot
zu erklären. Dem Verbraucher wird es hierdurch ermöglicht,
Vergleichsangebote für eine Anschlussfinanzierung einzuholen.

Das Resultat ist erfreulich und ein gutes Ergebnis für alle
Verbraucherinnen und Verbraucher! Das Maßnahmenpaket verbessert
insgesamt den Schutz der Verbraucher vor einer Veräußerung ihrer
Immobilienkredite. Nun gilt es, verloren gegangenes Vertrauen der
Verbraucher zurückzugewinnen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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