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Rheinische Post: BKA-Befugnisse

Geschrieben am 20-06-2008

Düsseldorf (ots) - Von Gregor Mayntz

Auf A wie Antiterror folgt B wie BKA. Es ist ein ziemlich
deutsches Phänomen, dass 2006 die Verfassung geändert wurde, damit
die Bundespolizei auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt werden kann,
aber erst im Herbst 2008 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sein
werden. Letztlich aber steckt hinter dieser Langsamkeit mit Blick auf
die Bürgerrechte eine beruhigende Gründlichkeit.
Zunächst mussten Bund und Länder zueinander finden, dann Union und
SPD. Und weil gerade eine Verfassungsklage zur Online-Durchsuchung
anhängig war, wartete man auch die noch ab, um daraus neue Vorgaben
entnehmen zu können. Nun ist das Projekt endlich im Bundestag
angekommen, und an den Details wird noch ordentlich geschliffen
werden, bis es im Gesetzbuch steht. Zudem ist absehbar, dass auch die
Verfassungsrichter noch einmal alles auf Grundrechtstauglichkeit
prüfen werden.
Das können wir uns angesichts der aktuellen Terror-Bedrohung nur
erlauben, weil die Sicherheitsbehörden jetzt schon handlungsfähig
sind. Doch sie müssen auf gleiche Augenhöhe mit dem Terrorismus -
aber mit Augenmaß. Nichts wäre verheerender, als dass der
freiheitliche Rechtsstaat selbst tut, was die Terroristen wollen: die
Freiheit zerlegen.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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