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Bleser/Klöckner: Bahnkunden erhalten endlich mehr Rechte

Geschrieben am 20-06-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Einigung der Koalitionsfraktionen
zur gesetzlich verbindlichen Fahrgastrechten erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Die Verbraucherpolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich
gestern gemeinsam mit Bundesverbraucherminister Horst Seehofer und
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf gemeinsame Eckpunkte zum
Thema Fahrgastrechte geeinigt. Mit dem erzielten Kompromiss kommen
Bahnkunden schon vor der Umsetzung der EU-Verordnung Ende 2009 in den
Genuss effektiverer Fahrgastrechte. Der Gesetzentwurf soll in der
Sommerpause im Kabinett beschlossen werden.

Leider waren die SPD-Kollegen nicht bereit, den Fahrgästen schon
ab 30-Minuten eine Entschädigung für Verspätungen zukommen zu lassen.
Damit die Verbraucher aber nicht ganz auf ihre Rechte verzichten
müssen, hat die Union folgenden Kompromisse zugestimmt und sich mit
ihren weiteren Forderungen durchgesetzt:

Ab einer 60-minütigen Verspätung erhalten Kunden künftig 25
Prozent des Fahrpreises erstattet. Bei einer 120-minütgen Verspätung
bekommen sie 50 Prozent des Fahrpreises zurück. Diese Regelung
umfasst die gesamte Reisekette, also für Nah- und Fernverkehr.

Bis zu einer Bagatellgrenze von vier Euro kann das
Eisenbahnunternehmen von einer Erstattung absehen.

Statt bürokratischer Gutscheinzahlung kann der Fahrgast künftig
auf Barauszahlung bestehen.

Bei einer absehbaren Verspätung von mehr als 60 Minuten kann der
Fahrgast von der Fahrt absehen und eine Rückerstattung des gesamten
Fahrpreises fordern. Falls eine Übernachtung erforderlich ist, muss
eine Hotelunterkunft angeboten werden.

Sonderregeln gelten für Zeitfahrkarten, etwa die Bahncard 100. Die
Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, in ihren
Beförderungsbedingungen eine angemessene Entschädigung vorzusehen,
wenn der Fahrgast wiederholt Verspätungen erleidet.

Bei einer Verspätung im Nahverkehr von mehr als 20-Minuten kann
der Kunde auf ein anderes beliebiges Schienenverkehrsmittel
umsteigen, also auch schnellere Fernverkehrszüge nutzen.

Die Verkehrsunternehmen müssen ihre Informationspolitik
verbessern: Die Auskunft, welcher Zug der schnellste und der
preisgünstigste ist, müssen die Verkehrsunternehmen künftig
rechtzeitig ihren Kunden zukommen lassen.

Für eine bessere Kundenkommunikation soll die Deutsche Bahn die
Kontaktdaten ihrer Beschwerdestelle auf die Fahrkarten drucken lassen
und dem Verbraucher somit leicht zugänglich machen.

Auf Drängen der Union wird es eine gesetzlich verankerte neutrale
Schlichtungsstelle geben, deren Schlichtungssprüche für die
Beteiligten bindend sind. Wichtig ist, dass sich auch die Fluglinien
hier beteiligen. In geeigneter Form müssen die Verbraucher auf die
Existenz der Schlichtungsstelle hingewiesen werden.

Das Resultat ist erfreulich und ein gutes Ergebnis für alle
Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland! Mehr Rechte und mehr
Hilfe bei der Durchsetzung sind ein wichtiges Signal für alle und
können auch für die Deutsche Bahn ein Ansporn sein, künftig noch
pünktlicher zu sein, realistischere Fahrtzeiten zu kalkulieren und
kundennahe Hilfestellungen zu leisten. Damit hat die Fraktion ihre
bereits vor zwei Jahren formulierte Forderung nach einer Verbesserung
der Fahrgastrechte durchsetzen können.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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