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Ministerpräsidenten wollen staatlich finanzierte Presse durch ARD und ZDF nur mit sendungsbezogenen Inhalten erlauben

Geschrieben am 12-06-2008

Berlin (ots) -

Begrenzung "presseähnlicher Angebote" bei ARD und ZDF auf
sendungsbezogene Inhalte ist Verbesserung bisheriger Pläne /
Nachbesserung bei Negativliste notwendig

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt die
Absicht der Ministerpräsidenten, im weiteren Verlauf der Abstimmung
des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auch die Verlage erneut zu
konsultieren. In der Sache ist es als Fortschritt zu bewerten, dass
nach den heutigen Beratungen die Ermächtigung von ARD und ZDF zu
öffentlich-rechtlicher Online-Presse etwas enger gefasst werden soll
als bislang geplant. Nach dem letzten Entwurf hätte die Begrenzung
gebührenfinanzierter Textberichterstattung auf sendungsbezogene
Inhalte im Wesentlichen nur für den praktisch irrelevanten Fall eines
öffentlich-rechtlichen E-Papers gegolten. Nun stehen die Chancen sehr
viel besser, dass sich die real existierende öffentlich-rechtliche
Online-Presse auf sendungsbezogene Inhalte beschränken muss. Denn
sendungsunabhängige Berichte sollen nun für alle "presseähnliche
Angebote" ausgeschlossen sein. Darunter fasst der Arbeitsentwurf
ausdrücklich "nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien,
sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die
nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen".
Genau dies trifft aber nach Ansicht der Zeitschriftenverleger auch
auf die redaktionelle Text- und Bildberichterstattung der
gebührenfinanzierten Websites zu.

"Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung,"
erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ, heute in
Berlin. "Allerdings sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, wenn
ARD und ZDF behaupten, ihre redaktionelle Text- und
Bildberichterstattung sei nicht presseähnlich. Selbst bei klarer
Begrenzung der staatlich finanzierten Online-Presse auf
sendungsbezogene Inhalte bleibt allerdings abzuwarten, ob dies allein
ein praxistaugliches Abstandsgebot zur privaten Online-Presse
schaffen kann." Mit einer künstlichen Erhöhung der Berichtsdichte in
einem ihrer zahllosen TV-Kanäle könnten ARD und ZDF durchaus
versuchen, trotz der Begrenzung auf sendungsbezogene Inhalte
vollwertige staatlich finanzierte Online-Presse anzubieten. Deshalb
sei es außerdem erforderlich, dass sendungsbezogene Texte nur als
begleitende Randbetätigung und damit höchstens als Zusammenfassung
gesendeter Nachrichten zulässig sein dürften.

In jedem Fall müsse eine Nachbesserung bei der Negativliste zum
Thema Ratgeber erfolgen. Nach Informationen des VDZ sollen darin
Ratgeberportale sendungsbezogen erlaubt werden, was die Negativliste
in ihr Gegenteil verkehre und offenbar von einer systematischen
Aushebelung der 7-Tagesfrist nicht eingehalten werden müsse. Hier sei
dringend notwendig, Ratgeberportale generell zu untersagen. Allein
unter Beachtung der 7-Tagesfrist könnten entsprechende
Sendungswebsites auch die entsprechenden Themen textlich
zusammenfassen.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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