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Der Tagesspiegel: Staatsekretär Kossendey will Grundgesetz zum Kampf gegen Piraten ändern

Geschrieben am 09-06-2008

Berlin (ots) - Berlin - Der Parlamentarische Staatssekretär im
Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey (CDU), will das
Grundgesetz ändern, um künftig effektiver in internationalen
Gewässern gegen Piraten vorgehen zu können. Konkret geht es dabei um
die Änderung der Artikel 35 und 87a der Verfassung. Die
Bundespolizei, die nach geltendem Recht für die Bekämpfung der
Piraterie zuständig sei, verfüge "nicht über die Mittel und
Fähigkeiten", die dafür notwendig seien, sagte Kossendey dem
Tagesspiegel (Dienstagsausgabe). Die deutsche Marine verfüge zwar
über diese Mittel, dürfe aber derzeit aus rechtlichen Gründen nicht
gegen Piraten vorgehen.

Vor allem die Änderung des Artikel 87a, Absatz 2 des Grundgesetzes
könne "eine klare Grundlage für die bewaffneten Einsätze in
nationaler Verantwortung schaffen", sagte Kossendey. "Dies würde
insbesondere für Evakuierungs- und Rettungsmaßnahmen,, aber auch für
Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Bedrohungen, zur Unterbindung
von Proliferation von Massenvernichtungswaffen und zum Kampf gegen
Piraterie auf Hoher See gelten, nach der Streitkräfte außerhalb des
deutschen Hoheitsgebietes nach den Regeln des Völkerrechts eingesetzt
werden dürften", sagte Kossendey.

Ende Mai war vor der Küste Somalias der Frachter "Lehmann Timber"
einer Lübecker Reederei von Piraten entführt worden.

Sarah Kramer
Der Tagesspiegel
Politikredaktion
Potsdamer Straße 77-87
10876 Berlin
Telefon: (030) 26009-429
Telefax: (030) 26009-416

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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