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LVZ: Verfassungsrechtler kritisiert SPD-Pläne gegen Kinderarmut

Geschrieben am 09-06-2008

Leipzig (ots) - Professor Christian Seiler, Verfassungs- und
Steuerrechtler an der Universität Erfurt, bezeichnete das Vorhaben
der SPD, den Kinderfreibetrag zugunsten von Geringverdienern
umzugestalten, als "intransparent und unsystematisch".

Der Kinderfreibetrag sei keine Leistung an Familien, mangels
Steueranspruch des Staates auch keine steuerliche Entlastung, sondern
lediglich eine Nicht-Belastung einer nicht vorhandenen
Leistungsfähigkeit. Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
gebiete es die Würde eines jeden Menschen, dass diejenigen
Bestandteile des Einkommens, die der Existenzsicherung dienten,
keiner Besteuerung unterliegen dürften. "Folglich ist es irreführend,
diese Nicht-Leistung am individuellen Steuersatz zu messen und
hieraus zu folgern, reiche Eltern würden bevorzugt", sagte Seiler der
"Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe). Dies wäre ebenso
fehlerhaft, wie die hypothetische Argumentation, jeder Arbeitslose
erhalte eine Leistung in Höhe der nicht erhobenen Einkommensteuer.

Es sei ein logischer Fehler, den Kinderfreibetrag mit der
Sozialleistung Kindergeld zu vergleichen, da hier eine Verbindung
zwischen zwei unterschiedlichen Systemen hergestellt werde, betonte
Seiler. Solange mindestens die ökonomische Wirkung der
Kinderfreibeträge für alle Eltern unabhängig vom Einkommen erreicht
werde, sei dies nicht verfassungswidrig. "Verfassungswidrig wäre es
aber dann, wenn der Kinderfreibetrag damit abgeschmolzen würde",
sagte Seiler.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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