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KommAustria stellt fest: Satellitenzulassung für Kanal Telemedial erlischt

Geschrieben am 06-06-2008

Wien (ots) - Mit Bescheid vom 05.06.2008 trifft die KommAustria
folgende Feststellungen betreffend die Kanal Telemedial
Privatrundfunk GmbH (Kanal Telemedial):

Kanal Telemedial ist zumindest seit März 2007 nicht in Österreich
im Sinne des § 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) niedergelassen, da
weder die unternehmerischen noch die redaktionellen Entscheidungen
der Kanal Telemedial in überwiegendem Maße in Österreich getroffen
werden.

Kanal Telemedial hat damit über einen durchgehenden Zeitraum von
einem Jahr keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend der ihr
erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk
ausgeübt. Die Rechtsfolge dieser Feststellung ist das Erlöschen der
Zulassung.

Die KommAustria geht in ihrer Begründung im Wesentlichen davon
aus, dass Kanal Telemedial seit März 2007 weder gemäß § 3 PrTV-G in
Österreich niedergelassen ist, noch dass sie seit diesem Zeitpunkt
die ihr erteilte Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk
ausübt.

Dieser Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Kanal Telemedial hat
die Möglichkeit binnen zwei Wochen Berufung gegen diesen Bescheid an
den Bundeskommunikationssenat (BKS) zu erheben. Erst eine
bestätigende Entscheidung des BKS würde Kanal Telemedial dazu
verpflichten, den Sendebetrieb des Programms Kanal Telemedial
einzustellen.

Die Entscheidung der KommAustria ist auf der Website unter
http://www.rtr.at/de/rf/KOA210008083 veröffentlicht.

Rückfragehinweis:

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: (++43-1) 58 058/106
Fax: (++43-1) 58 058/9106
mailto:daniela.andreasch@rtr.at

Originaltext: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71219
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