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Märkische Oderzeitung: Agenturmeldung Die Märkische Oderzeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder).

Geschrieben am 04-06-2008

Frankfurt/Oder (ots) - Danach droht der Polizei ein Zwangsgeld in
Höhe von 10 000 Euro, sollte sie weiterhin dem Abwasserverband
Fürstenwalde die Hilfe bei einem Zwangsanschluss in Rauen
(Oder-Spree) verwehren.

Frankfurt (Oder). Der Polizei im Landkreis Oder-Spree droht die
Zahlung eines Zwangsgeldes. Das berichtet die Märkische Oderzeitung
in ihrer morgigen Ausgabe. Das Frankfurter Verwaltungsgericht legte
am Dienstag eine Summe von 10 000 Euro fest, sollten die Beamten
abermals dem Wasserverband Fürstenwalde ihre Hilfe verweigern. Als
Ultimatum legte das Gericht den 10. Juni fest. Bis dahin soll die
Polizei dafür sorgen, dass der Verband ein Grundstück in Rauen
(Oder-Spree) an das öffentliche Abwassernetz anschließen kann.

Seit acht Jahren widersetzen sich dort Barbara und Thomas Plenzke
einem Anschlusszwang. Die Familie verlor zahlreiche Prozesse und
wurde zum Anschluss verpflichtet. Bislang konnte die Installation
allerdings nicht vollzogen werden. Unter anderem deshalb, weil die
zuständige Vollziehungsbeamtin des Wasserverbandes der Zutritt zu dem
Grundstück verwehrt wurde. Beim vorerst letzten Versuch am 28. Mai
wehrte sich die alarmierte Polizei dem Wasserverband bei der
Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen. Gegen die Untätigkeit
der Beamten hatte der Verband abermals vor dem Frankfurter
Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen.

Die Beamten stuften es als "unzweckmäßig" ein, den Vertretern des
Verbandes einen freien Zutritt zu dem Grundstück zu verschaffen. "Mit
Gewalt werde ich das nicht machen", hatte Wachenleiter Eckard Strobel
vor Ort mitgeteilt. Solch eine Beurteilung stehe dem Beamten nach
Ansicht der Verwaltungsrichter "ausdrücklich nicht zu". Darüber
hinaus begründete die Kammer ihre Entscheidung mit dem gültigen
Polizeigesetz. Daraus ergebe sich eindeutig, dass die Beamten den
Vertretern des Verbandes einen Zugang zu dem Grundstück hätte
verschaffen müssen. Laut Entscheidung der Kammer auch unter Zwang.
+++

Originaltext: Märkische Oderzeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2

Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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