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Loewenstein begrüßt Kabinettsentscheidung zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Ermutigendes Zeichen für die wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit

Geschrieben am 04-06-2008

Berlin (ots) - "Das heute vom Bundeskabinett beschlossene
Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und das
darin vorgesehene Maßnahmenbündel ist ein ermutigendes Zeichen, um
die seit langem bekannten Schwachstellen bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung zu beseitigen und die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit zu stärken." Dies erklärte der Präsident des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr. Hans-Hartwig
Loewenstein.

"Der graue und schwarze Markt bedeutet für unsere
mittelständischen Bauunternehmen und unsere Mitarbeiter noch immer
die größte Herausforderung. In der Bekämpfung dieser halb legalen und
illegalen Konkurrenz sind wir in den vergangenen Jahren nicht
wirklich vorangekommen. Trickreich entwinden sich noch immer graue
und schwarze Anbieter von Bauleistungen den vorhandenen gesetzlichen
Bestimmungen. Das wird uns in dem im Jahre 2004 gegründeten
Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung immer
wieder eindrucksvoll berichtet." So Loewenstein weiter.

Insbesondere die Einführung einer Mitführungspflicht von
Personaldokumenten für alle in- und ausländischen Bauarbeiter, die
Einführung einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung vor der
Beschäftigungsaufnahme und den vorgesehenen Einsatz von dauerhaften
Prüfungsstützpunkten der FKS auf Großbaustellen entspricht den
Forderungen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes für eine
Verbesserung der Effizienz der Schwarzarbeitsbekämpfung. Auch die
Einrichtung von Sonderdezernaten in den Wirtschaftsabteilungen der
Staatsanwaltschaften für die Verfolgung von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung und die Einrichtung von
Wirtschaftsstrafkammern bei den Gerichten durch die Bundesländer wird
vom ZDB ausdrücklich begrüßt.

"Das gesamte Aktionsprogramm wird aber nur dann ein Erfolg werden,
wenn auch das angekündigte Gesetz zur nationalen Umsetzung des
Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates vom 24. Februar 2005 über
die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von
Geldstrafen und Geldbußen verwirklicht und damit die Vollstreckung
von Bußgeldbescheiden im Ausland endlich ermöglicht wird", erklärte
Dr. Loewenstein abschließend.

Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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