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pafl: Neues Stiftungsrecht vor Abschluss

Geschrieben am 04-06-2008

Vaduz (ots) - Vaduz, 4. Juni (pafl) - In der Landtagssitzung vom
14. März 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die
Totalrevision des Stiftungsrechts in erster Lesung beraten. Die
Vorlage ist dabei auf weitgehend positive Zustimmung gestossen. Die
Regierung hat nun in ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 die Stellungnahme
zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zu Handen
des Landtags verabschiedet.

Die wenigen Fragen drehten sich im Wesentlichen um die Errichtung
privatnütziger Stiftungen mittels Gründungsanzeige, das
Widerrufsrecht bzw. das Vollstreckungsprivileg sowie die
Übergangsbestimmungen.

Die Fragen zur Errichtung mittels Gründungsanzeige waren deshalb
entstanden, weil unklar war, welchen Mehrwert das neue Modell der
Errichtung mittels Gründungsanzeige gegenüber dem alten Modell der
Hinterlegung der Stiftungsurkunde bringen würde. Aus der
Stellungnahme geht deutlich hervor, dass das geltende Recht keine
wirksame Kontrolle des Gründungsvorgangs ermöglicht. Deshalb stellt
die Neuregelung der Errichtung privatnütziger Stiftungen mittels
Gründungsanzeige eine der zentralen Verbesserungen der Vorlage dar.
Dabei betont die Regierung ausdrücklich, dass die Gründungsanzeige
nur eines von mehreren wichtigen Elementen in einem Gesamtsystem
einer deutlich verbesserten Kontrolle im Gründungsstadium darstellt,
durch das die Entstehung gesetzwidriger oder sittenwidriger
Stiftungen und die Umgehung der Stiftungsaufsicht in Zukunft
erheblich effizienter vermieden werden kann.

Die Fragen zum Widerrufsrecht basierten auf gewissen Unklarheiten.
Die Regierung führt dazu aus, dass die vermeintliche Kritik nicht an
der Befugnis zum Widerrufsvorbehalt bzw. am Widerrufsrecht als
solchem besteht, sondern sich gegen das damit zusammenhängende
Vollstreckungs- und Konkursprivileg, das heisst gegen Unzulässigkeit
der Exekutionsführung in das Widerrufsrecht durch Gläubiger des
Stifters richtet. Bei dieser Frage geht es um die Abwägung zwischen
Stifterfreiheit und Gläubigerschutz. Die Regierung hat hier nach
eingehender Überprüfung zu Gunsten des Gläubigerschutzes entschieden
und das Vollstreckungsprivileg gestrichen. Am Widerrufsrecht selbst
hingegen hält sie fest. Das Widerrufsrecht ist seit 1926 im
liechtensteinischen Recht verankert. Gute Gründe, mit dieser langen
und bewährten Tradition zu brechen, sind nicht ersichtlich. Zudem ist
das Institut des Widerrufsrechts auch in ausländischen
Rechtsordnungen sowie im vergleichbaren Trustrecht zu finden.

Ferner war die Frage gestellt worden, ob das neue Recht auch für
alle alten Stiftungen gelten solle. Die Erfüllung dieser Forderung
würde zu einem nicht zu bewältigenden Aufwand für die Marktteilnehmer
führen, der in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, der von einer
"Gleichschaltung" aller Stiftungen zu erwarten wäre, stehen würde. In
den zentralen Bereichen kommt ohnehin neues Recht für Altstiftungen
zur Anwendung. Die wenigen Ausnahmen, welche zum Fortbestand des
alten Rechts führen, basieren auf rechtlichen wie auch faktischen
Zwängen, weil beispielsweise bei Versterben des Stifters niemand zur
Verfügung steht, der die alten Stiftungsdokumente anpassen könnte.
Zusammenfassend erachtet die Regierung die vorgeschlagenen
Übergangsbestimmungen deshalb als ausgewogenes Konzept.

Es kann somit festgehalten werden, dass die Regierungsvorlage zum
neuen Stiftungsrecht im Hinblick auf die Verabschiedung und
Inkraftsetzung, welche auf 1. April 2009 vorgesehen ist, in einem
Punkt zu Gunsten des Gläubigerschutzes angepasst worden ist. Die
Regierung ist überzeugt, dass sie mit der gegenständlichen
Reformvorlage zum Stiftungsrecht ein inhaltlich gelungenes
Gesamtkonzept vorlegt, das klare Konturen im Bereich der
Stifterverantwortung, der Governance, der Begünstigtenrechte und der
Aufsicht aufweist und dabei international geforderte Standards
erfüllt. Mit der voraussichtlichen Verabschiedung des Stiftungsrechts
im Juni-Landtag wird damit eine glaubwürdige und nachhaltige Revision
zu Gunsten der Kunden des Finanzplatzes vollzogen werden.
Gleichzeitig wird ein erster Meilenstein der Finanzplatzvision Futuro
erfolgreich umgesetzt.

Originaltext: Presse- + Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68606
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68606.rss2

Pressekontakt:

Ressort Justiz
Angelika Madlener, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 76 65


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