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Hüppe: Leistungen der Eingliederungshilfe müssen sich am Menschen mit Behinderung orientieren

Geschrieben am 03-06-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des
Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfereform für Menschen mit Behinderungen erklärt der
Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Öffentliche Anhörung zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hat gezeigt, dass
bei einer Reform ein personenzentrierter Hilfeansatz durchgesetzt
werden muss. Hierüber besteht Konsens bei Betroffenen, Verbänden und
in der Politik. Personenzentrierte Hilfe bedeutet, dass sich
Maßnahmen und Leistungen am individuellen Bedarf des behinderten
Menschen orientieren und nicht daran, welche Leistungen vor Ort
bestehen. Damit kann jeder Mensch mit Behinderung selbst darüber
bestimmen, wo er beispielsweise wohnen und arbeiten möchte.

Notwendig ist der weitergehende Ausbau ambulanter Wohnformen.
Ambulantes Wohnen ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein hohes Maß
an selbstbestimmter Lebensführung und damit gesellschaftlicher
Teilhabe. Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe sind zudem
meistens kostengünstiger. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht
hierbei die Teilhabe behinderter Menschen im Vordergrund und nicht
die Kosten. Für uns ist es wichtig, dass jeder Betroffene selber
entscheiden können sollte, wie und wo er sein Leben führen möchte.

Ein weiteres Problem, dass bei einer umfassenden Reform der
Eingliederungshilfe aufgegriffen werden muss, ist die Zersplitterung
der Kostenträgerlandschaft. Viele behinderte Menschen erhalten die
Hilfe, die sie benötigen oft nicht oder nur nach zermürbenden Ringen
mit den entsprechenden Leistungsträgern. Grund hierfür ist häufig das
Verhalten der Träger, die sich die Verantwortung gegenseitig
zuschieben, da aufgrund der zahlreichen Leistungen oft keine klaren
Abgrenzungen der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Trägern
möglich sind.

Die sogenannten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, die
Menschen mit Behinderungen durch das System der Leistungsträger
lotsen sollen, kommen ihrer Funktion nur in seltenen Fällen
ausreichend nach. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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