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LVZ: Hysterie Nein. Hysterie ist nicht die richtige Reaktion, aber die Aufmerksamkeit, die da ist, die sollte genutzt werden, um zu einer effektiven Stärkung des Datenschutzes zu kommen.

Geschrieben am 02-06-2008

Leipzig (ots) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter
Schaar, hat an die Bundeskanzlerin appelliert, sich des Datenschutzes
in Deutschland als Chefsache anzunehmen. In einem Interview mit der
"Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) verlangte Schaar zugleich
eine öffentliche Mitteilungspflicht bei Datenmissbrauch durch die
Unternehmen, etwa nach dem Vorbild der Automobilindustrie oder bei
Lebensmittel-Pannen. Mit Blick auf die Kanzlerin meinte Schaar: "Ich
würde mich darüber freuen, wenn Frau Merkel sich dieses Themas
annehmen würde", sagte Schaar. "Es gibt viel zu tun. Ich hoffe, jetzt
werde ich gehört. Es fehlt an Kontroll-Personal. Das Risiko der
Entdeckung von Datenmissbrauch muss drastisch erhöht werden."
Der Bundesbeauftragte beklagte, dass er jährlich und immer vergeblich
um mehr Mittel und mehr Personal für die Datenaufsicht gebeten habe.
"Aber unter Hinweis auf die knappe Haushaltslage erfolgte nichts."
Aufgrund der knappen Ausstattung der Datenschutzbehörden sei die
Wahrscheinlichkeit einer unangekündigten Kontrolle bei einem
Unternehmen denkbar gering. "Meine Behörde hat fünf Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für den Bereich Telekommunikation. Und die müssen
noch alle Eingaben bearbeiten und Stellungnahmen zu Gesetzesplanungen
abgeben. Das ist ein Witz und absolut ungenügend." In den
Landesdatenschutzbehörden sehe es teilweise noch schlechter aus.
"Bisher wurden die Rufe der Datenschutzbeauftragten zur finanziellen
und personellen Aufstockung überhört. Ich hoffe, das ändert sich
jetzt", sagte Schaar.
"Wichtig ist auch, dass neben einer stärkeren Kontrolldichte und
höheren Bußgeldern guter Datenschutz ausdrücklich belohnt wird. Das
ist ein positives Werbemoment, dazu brauchen wir ein entsprechendes
Gesetz zum Datenschutz-Audit." Nachhaltige Wirkung wäre zudem mit der
Verpflichtung verbunden, Datenmissbrauch, sei es durch Hacker oder
durch Missbrauch à la Telekom, öffentlich machen zu müssen.
Schaar beklagte, dass der Vorstand der Telekom schon lange von den
kriminellen Missständen gewusst habe, aber erst sehr spät an die
Öffentlichkeit gegangen sei. "Wohl aus wirtschaftlichen Gründen hat
er dies aber nicht öffentlich gemacht. Ich bin für eine öffentliche
Mitteilungspflicht, orientiert beispielsweise an den öffentlichen
Warnhinweisen, wie wir sie aus der Auto- oder der
Lebensmittel-Industrie kennen. Da kann der Verbraucher auch erfahren,
dass er auf der Hut sein sollte." Datenmissbrauch müsse schädlich für
das Geschäft der Verursacher sein. "Da müssen sich die Vorstände vor
den Aktionären rechtfertigen und beim Bußgeld brauchen wir eine ganz
andere Dimension als die jetzt möglichen 300 000 Euro. In der EU sind
teilweise zweistellige Millionensummen für kriminellen
Datenmissbrauch fällig. Das wirkt", meinte der Bundesbeauftragte.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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