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VPRT-Radio-Vorstand zum neuen Rundfunkstaatsvertrag:

Geschrieben am 02-06-2008

Berlin (ots) -

- Verdoppelung der ARD-Radioangebote muss verhindert werden
- Deckelung auf 64 (plus 1) Programme beibehalten
- Webradio-Angebote der ARD müssen Drei-Stufen-Test durchlaufen

Die Deckelung der Zahl der öffentlich-rechtlichen Radioprogramme
auf 64 (plus evtl. ein neues bundesweites Programm des
Deutschlandradios) muss auch in Zukunft beibehalten werden. Die
angedachte Verdoppelung der Programmzahl würde das duale Radiosystem
sprengen. In diesen 65 Radioprogrammen müssten analoge, digitale und
Internetangebote (sogen. Webradio) enthalten sein. Sollte es weitere
Webradios geben, müssten diese eine konkrete gesetzliche Grundlage
erhalten und zudem den neuen Drei-Stufen -Test ("Public Value Test")
durchlaufen. Dies sind zentrale Forderungen, die der
Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste im Verband Privater
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) in einem Schreiben an die Chefs
der Staatskanzleien der Länder im Zusammenhang mit der Vorbereitung
des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags adressiert hat.

Hans-Dieter Hillmoth, Vizepräsident und Vorsitzender des
Fachbereichs Radio und Audiodienste im VPRT: "Die derzeitige
Ausweitung von Digital- und Online-Angeboten der ARD muss gestoppt
werden, um die Schieflage zu Lasten der privaten Anbieter im
Radiomarkt nicht weiter zu verschärfen. 65 über UKW, Kabel, Satellit
und Internet zu empfangene öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme
sind ein sehr großes Programmpaket und mehr als genug, um den Auftrag
zur Grundversorgung umfassend zu erfüllen. Die privaten Sender
konkurrieren in ihren regionalen und landesweiten
Verbreitungsgebieten bereits heute mit einem Überangebot an
Radioangeboten der ARD. Mehr geht nicht, wenn man das duale
Rundfunksystem im Radiobereich nicht grundsätzlich in Frage stellen
möchte."

Um dies zu verhindern, sollte im Rundfunkstaatsvertrag zudem
klargestellt werden, das die derzeitigen Webradiangebote der ARD, die
nicht unter die vom Staatsvertrag zugelassenen 64 plus 1 Programme
fallen, keinesfalls auf analogen und digitalen Verbreitungswegen
terrestrisch gesendet werden dürfen. Anderenfalls wäre die Begrenzung
der Programmzahlen im Rundfunkstaatsvertrag wirkungslos.

Hillmoth wies in seinem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien
auch darauf hin, dass die Nutzung der sog. Webradios zu erheblichen
Kosten führen werde und zwar nach dem Prinzip: Je mehr Hörer, desto
teurer. Hillmoth warnte zudem vor der weiteren Kommerzialisierung der
ARD-Hörfunkprogramme. Laut Rundfunkstaatsvertrag darf die ARD
innerhalb ihrer derzeit zulässigen 64 Radioangebote einzelne
Programme austauschen. Hier sei verstärkt zu beobachten, dass typisch
öffentlich-rechtliche Programme mit einem klaren gesellschaftlichen
Auftrag eingestellt würden, wie z.B. "hr-Klassik", "hr-chronos" oder
auch Gefahr laufen, durch massenattraktive Programme ersetzt zu
werden, wie das jüngste Beispiel "radiomultikulti" des rbb zeige.
"Diese Entwicklung muss beendet werden. Ob ein Drei-Stufen-Test
ausreicht, den Trend zu Kommerzialisierung der gebührenfinanzierten
Radioprogramme zu stoppen, wird von uns bezweifelt", so Hillmoth.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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