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Stübgen: Europäischer Auswärtiger Dienst muss bei der EU-Kommission angebunden werden

Geschrieben am 24-04-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der zweiten Lesung und Schlussabstimmung
des Deutschen Bundestages zum Gesetz über den Vertrag von Lissabon
erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Stübgen MdB:

Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Europäische Union auf ein
neues institutionelles Fundament gestellt, das die Handlungsfähigkeit
Europas nach innen und außen stärkt und ihre demokratische
Legitimation über das Europäische Parlament und die nationalen
Parlamente deutlich verbessert. Die Parlamente der Mitgliedstaaten -
und damit auch Bundestag und Bundesrat - erhalten erstmalig direkte
Mitwirkungsrechte gegenüber den Organen der Europäischen Union bei
der Subsidiaritätskontrolle und bei institutionellen Entscheidungen.

Zu den wichtigsten institutionellen Reformen des Vertrages von
Lissabon gehört auch ein von den Staats- und Regierungschefs zu
wählender EU-Ratspräsident sowie die Schaffung des Amtes eines Hohen
Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der
zugleich Vizepräsident der Kommission sein wird und in seinen
Aufgaben von einem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt
werden soll. Dem Europäischen Auswärtigen Dienst sollen Beamte aus
den Abteilungen des Generalsekretariats, des Rates und der Kommission
sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste
angehören.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bildung eines
Europäischen Auswärtigen Dienstes, weil damit das außenpolitische
Handeln der Union kohärenter und effizienter gestaltet werden kann.
Sie unterstützt auch die vom Europäischen Parlament geforderte
Anbindung des EAD an die EU-Kommission. Wer die demokratische
Legitimation der Europäischen Union stärken will, muss auch den
diplomatischen Dienst der Union so organisieren, dass er der
parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlamentes unterstellt
ist. Andere Lösungen, etwa die Anbindung an den Rat oder die
Präsidentschaft, aber auch Lösungen im Sinne einer institutionellen
Unabhängigkeit sind weder funktional vernünftig noch politisch
wünschenswert.

Die Arbeiten zur Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes
befinden sich aus verständlichen Gründen erst in einem Anfangsstadium
- schließlich ist der Vertrag von Lissabon noch nicht in allen
Mitgliedstaaten ratifiziert. Deshalb ist auch noch eine Vielzahl
offener Fragen zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten
zu klären. Hierzu gehört neben der Anbindung des EAD vor allem die
Reichweite seiner Kompetenzen und Instrumente, die Ausbildung und
Laufbahnplanung, die Personalrekrutierung und Finanzierung sowie die
Klärung der künftigen Beziehungen zwischen dem Auswärtigen Dienst der
Europäischen Union und den bilateralen Botschaften der
Mitgliedstaaten. Es wäre wenig erfreulich, wenn nationale Botschaften
und EAD-Vertretungen bei ihren Aufgaben miteinander konkurrierten,
anstatt sich zu ergänzen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist auch
sicher zu stellen, dass das nationale Personal nicht nur aus dem
Auswärtigen Amt rekrutiert wird, sondern die Kompetenz auch der
anderen Ressorts abbildet.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bildung des Europäischen
Auswärtigen Dienstes und sein Aufwachsen aufmerksam und konstruktiv
begleiten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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