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Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird Musikindustrie nichts nützen

Geschrieben am 11-04-2008

Köln/Ahaus (ots) - Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über
eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Konkret geht es um die
Deckelung von Abmahngebühren und einen zivilrechtlichen
Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen. "In der Praxis wird
das neue Gesetz keine Auswirkungen haben", stellt der Kölner
Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. "Auskunft müssen Provider erst
nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur
erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß
stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber
normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer
zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 1000 Mandanten
gegen die Rechteindustrie vertritt.

Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesichert wurden,
müssen überhaupt nicht herausgegeben werden. Bis ein richterlicher
Beschluss in der Welt ist, sind gespeicherte Daten ohnehin meist
schon gelöscht worden. Weitere Hürden: Pro Auskunft muss die
Rechteindustrie künftig 200,00 Euro Gerichtskosten berappen. Bei der
Anzahl an derzeit verschickten Abmahnungen müsste die Musikindustrie
erst einmal mehrere Millionen Euro zahlen, bevor Sie an die Adressen
der Filesharer kommt. Bislang war die Auskunft für die Musikindustrie
kostenlos. Zu allem Übel kündigen nun schon die ersten Staatsanwälte
an, dass sie der Musikindustrie die Auskunftsermittlung über das
Strafverfahren versagen wollen, sofern es einen zivilrechtlichen
Anspruch gibt.

Ohnehin haben sich die Gerichte und Staatsanwälte eigene Lösungen
für die Massenabmahnungen gesucht: Das Landgericht Hamburg erkennt
Beweise nicht mehr an, die Staatsanwaltschaft Saarbrücken verweigert
die Herausgabe von Akten und in Wuppertal ermitteln die Staatsanwälte
erst gar nicht, wenn die Musikindustrie kleinere
Urheberrechtsverstöße anzeigt. "Anders als von einigen Politikern
behauptet, wird der neue Auskunftsanspruch der Musikindustrie nichts
nützen. Im Gegenteil, ihre Position könnte sich dadurch noch
verschlechtern." Daher rät der IT-Recht Spezialist gerade jetzt zu
mehr Aufklärung statt Abmahnung.

Die Abmahnpraxis der Musikindustrie hat einen Verein auf den Plan
gerufen, der diese "Kriminalisierung der Schulhöfe" scharf
kritisiert. TauschNix e.V. klärt an Schulen über eine legale
Alternative zum Musiktausch in Filesharingbörsen auf, die die
Musikindustrie verschweigt: Den Mitschnitt aus dem Internetradio.
Unter der Schirmherrschaft von NRW-Jugendminister Armin Laschet
informiert der gemeinnützige Verein Schüler, Eltern und Lehrer über
den praktikablen Weg, MP3-Player zu füllen.

"Bei Preisen von rund einem Euro pro Song kann es sich kein
Jugendlicher leisten, jeden Titel auf seinem Abspielgerät zu kaufen.
Am Beispiel der kostenlosen Software ClipInc demonstriert TauschNix
an Schulen, wie einfach aktuelle Hits legal und ohne Kopierschutz auf
dem heimischen Rechner landen", erklärt Stefan Hilbring, Vorsitzender
des Vereins.

Wie die Musikindustrie warnt TauschNix e.V. vor dem Musiktausch in
Filesharingbörsen. Damit hören die Gemeinsamkeiten allerdings auf.
Der Radiomitschnitt ist als Form der Privatkopie im
Urheberrechtsgesetz legitimiert. "Dafür zahlen wir Gema-Abgaben auf
CD-/DVD-Rohlinge, Festplatten, USB-Sticks, MP3-Player etc.",
erläutert Hilbring. "Im Kaufpreis eines CD-Rohlings z.B. sind etwa 40
bis 50 % Gema-Abgaben enthalten. Damit werden die Urheber für die
Möglichkeit der privaten Kopie entschädigt."

Gemeinsame Presseerklärung der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger und
des Vereins TauschNix e.V.

Originaltext: Wilde & Beuger Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64416
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64416.rss2

Pressekontakt:
WILDE & BEUGER Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln

Tel. +49 (0) 221 951563-0

www.wb-law.de


Stefan Hilbring
TauschNix e.V.

Mobil +49 (0) 179-7629972
Tel. +49 (0) 2561-913600
www.tauschnix.de


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