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Stübgen/Silberhorn: Sachverständige fordern neue Formen der Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten

Geschrieben am 06-03-2008

Berlin (ots) - Zu dem Expertengespräch zum Thema "Raum der
Freiheit, Sicherheit und des Rechts" im EU-Ausschuss am 5. März 2008
erklären der europapolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Thomas Silberhorn MdB:

Die gestern angehörten Experten haben die Zustimmung zum Vertrag
von Lissabon mit seinen Neuerungen im Bereich Justiz und Inneres mit
der Maßgabe empfohlen, dass der Bundestag seine Beteiligungsrechte
sowohl im Hinblick auf die Subsidiaritätskontrolle als auch gegenüber
der eigenen Regierung aktiver ausübe. Die nationalen Parlamente
müssten zum Anwalt der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der
Bürgerrechte werden. Die Rechtsetzung im Bereich Justiz und Inneres
habe einen überdurchschnittlich wachsenden Anteil an der
Gesetzgebungstätigkeit der EU (ca. 20 Prozent ihrer legislativen
Aktivität). Mit dem Vertrag von Lissabon würden nur noch wenige
Regelungsmaterien im Bereich Justiz und Inneres in der alleinigen
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben. Dies gelte zum Beispiel
für den Polizeibereich, wo es auch grenzüberschreitend nach wie vor
lediglich die intergouvernementale Zusammenarbeit gebe, sowie bei der
Steuerung der Einwanderung und beim Zugang von Bürgern aus
Drittstaaten auf die Arbeitsmärkte.

Die Sicherstellung, dass das Strafrecht weiterhin nur eine
"Ultimaratio"-Funktion einnimmt, könne durch die im Vertrag von
Lissabon neu eingeführten Rechte der Subsidiaritätseinrede und der
Subsidiaritätsklage gewährleistet werden, da im Rahmen der
Subsidiaritätsprüfung immer auch die Kompetenzgrundlage und die
Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebungsvorschläge zu prüfen sei. Die
Sachverständigen riefen die nationalen Parlamente dazu auf, von der
EU-Kommission zukünftig eine präzisere Begründung für neue
EU-Rechtsakte einzufordern. Dies gelte auch für die Prüfung der
Rechtmäßigkeit durch den EuGH. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion
unterstützt diese Forderung nachdrücklich.

Die Subsidiaritätskontrolle ist eine "Frischzellenkur" für die
nationalen Parlamente und kann helfen, die öffentliche Aufmerksamkeit
für die EU zu steigern. Dazu müssen insbesondere die Fraktionen in
Europa neue Organisationsformen finden, um die Vernetzung der
nationalen Parlamente zur Inanspruchnahme ihrer Kontrollrechte rasch
zu organisieren.

Des Weiteren forderten die Experten den Beitritt der EU zur
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der durch den Vertrag
von Lissabon ermöglicht werde. Nur so unterliege auch das Handeln der
europäischen Institutionen dieser Konvention. Die notwendigen
Anpassungen bei der EMRK selbst, die für einen Beitritt der EU zu
dieser Konvention nötig seien, würden bereits vorbereitet. Man sei
zuversichtlich, dass diese bis 2009 erreicht werden könnten. Zugleich
müsse unbedingt die Unterfinanzierung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte korrigiert werden, der die Einhaltung der EMRK
überwache.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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