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Lausitzer Rundschau: Verfassungsgericht billigt Kindermörder Prozesskostenhilfe zu Recht und Moral

Geschrieben am 05-03-2008

Cottbus (ots) - Auf den ersten Blick wirkt es grotesk. Magnus
Gäfgen, der rechtskräftig verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob
von Metzler, will Prozesskostenhilfe, um gegen das Land Hessen zu
klagen. Weil Polizisten, die Jacob retten wollten, Folter angedroht
haben, will er Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass ihm die
Prozesskostenhilfe dafür nicht verwehrt werden darf. Unabhängig, ob
er einen Anspruch auf diese Entschädigung habe, dürfe über die Kosten
nicht der Weg verbaut werden, um diese schwierige Rechtsfrage in
einem ordentlichen Verfahren klären zu lassen.
Juristisch ist das korrekt. Niemand darf, nur weil er kein Geld hat,
benachteiligt werden, wenn er vor Gericht um sein Recht kämpft. Das
gilt auch für einen Mörder.
Ein ganz anderes Blatt ist die Frage, was den verurteilten
Kindermörder zu der Klage drängt?
Vertreibt sich da ein ehemaliger Jurastudent auf beschämende Weise
die Langeweile in der Zelle? Will Gäfgen nicht nur Täter, sondern
gern auch irgendwie Opfer sein? Denkt er daran, in welcher Weise
dieses Verfahren die Eltern des von ihm getöteten Kindes belastet?
Die können keine Entschädigung einklagen für den Schmerz, den er
ihnen zugefügt hat.
Gäfgen kann auf Schmerzensgeld klagen, er müsste es aber nicht tun.
Das eine ist sein Recht, das andere ist seine fehlende Moral.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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