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AOK: Gesetz muss Regeln für Rabattverträge nachbessern / Auch unter den neuen Bedingungen setzt die AOK auf wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung

Geschrieben am 28-02-2008

Bonn (ots) - Der Gesetzgeber muss nach Ansicht der AOK jetzt
kurzfristig die gesetzlichen Regelungen für Rabattverträge
nachbessern. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in
Stuttgart hatte am Mittwoch (27.02.2008) in einem gerichtlichen
Eilverfahren wegen der deutschlandweiten Ausschreibung von
Arzneimittelrabattverträgen gegen die Rabattverträge der AOK
entschieden.

Das den Rabattverträgen vorgeschaltete Ausschreibungsverfahren der
AOK sei bundesweit das transparenteste und wettbewerbsoffenste
Verfahren aller Krankenkassen, erklärte Dr. Herbert Reichelt,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Das
Gericht habe sich, offenbar mangels konkreter sozialgesetzlicher
Vorgaben, für die umfassende Anwendung förmlicher
Vergaberechtsvorschriften entschieden. Reichelt: "Es ist nicht
sachgerecht, Vergaberechtsvorschriften für Beschaffungsvorgänge z. B.
von Computern oder Büromaterial umfassend und unverändert auf die
ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln anzuwenden. Das würde in
der Konsequenz zur Aushöhlung grundlegender sozialrechtlicher
Prinzipien führen, auf denen die Leistungszusagen der gesetzlichen
Krankenkassen basieren".

Schon wegen der Berücksichtigung des individuellen
Versorgungsanspruchs der Versicherten und der ärztlichen
Verordnungsfreiheit seien besondere Rechtsvorschriften für die
Umsetzung der Rabattverträge erforderlich. Der Gesetzgeber müsse
daher eine Grundsatzentscheidung treffen und die entsprechenden
Regelungen der Gesundheitsreform im Sinne einer sozialrechtlich
geprägten Gesundheitsversorgung nachbessern.

Unabhängig von notwendigen gesetzgeberischen Initiativen werde die
AOK-Gemeinschaft im Interesse ihrer Versicherten alles daran setzen,
jetzt auch unter den einschränkenden Bedingungen eine möglichst
weitgehende Ausschöpfung der vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven
im Arzneimittelbereich zu erreichen.

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Udo Barske - Pressesprecher
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de
Telefon 0228 843-309Telefax 0228 843-507


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