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Kölner Stadt-Anzeiger: SPD: Online-Durchsuchungen sollen ins BKA-Gesetz Gemeinsame Erklärung von Kauder und Struck erwartet

Geschrieben am 25-02-2008

Köln (ots) - Köln - Die SPD will die Möglichkeit zu
Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben, wenn das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem für Mittwoch
erwarteten Urteil über das nordrhein-westfälische
Verfassungsschutzgesetz Online-Durchsuchungen grundsätzlich erlaubt.
Das kündigte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses,
Sebastian Edathy (SPD), im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe)
an. "Ich rechne nicht mit einem prinzipiellen »Nein« des
Bundesverfassungsgerichts", sagte er der Zeitung. Daher gehe er von
einer prinzipiellen politischen Einigung noch im ersten Halbjahr aus.
"Wir sollten die Verhandlungen zügig und sorgfältig zum Abschluss
bringen. Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den
Fachpolitikern folgen." Auch mit Widerstand aus den Ländern mit
SPD-Regierungsbeteiligung sei nicht mehr zu rechnen.
Edathy nannte drei Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen. Sie
müssten technisch machbar und verhältnismäßig sein und dürften nur
unter rechtsstaatlicher Kontrolle stattfinden. Nach Informationen des
"Kölner Stadt-Anzeiger" werden die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU
und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, nach dem Urteilsspruch an
diesem Mittwoch eine gemeinsame Erklärung abgeben, in der sie sich
für Online-Durchsuchungen in dem vom Bundesverfassungsgericht
gesetzten Rahmen aussprechen. Die SPD hatte die Anwendung dieses
Instruments lange Zeit und unter Verweis auf das noch ausstehende
Urteil abgelehnt.

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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