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Mitteldeutsche Zeitung: zu Riester-Rente

Geschrieben am 11-01-2008

Halle (ots) - Dem "Hartz-IV-Aufstocker" im Arbeitsleben folgt der
"Grundsicherungs-Aufstocker" im Ruhestand. Diese Personengruppe kann
der Abhängigkeit selbst durch mühsam angesparte Riester-Renten nicht
entgehen. Denn bevor Grundsicherung fließt, werden alle übrigen
Einkünfte und so auch Riester-Renten verrechnet. Im Prinzip ist das
richtig: Warum sollte der Steuerzahler die Grundsicherung für
Ruheständler mit gesetzlicher Mini-Rente, aber hohen Mieteinnahmen
finanzieren?
Fatal ist die Botschaft für Geringverdiener: Ob sie vorsorgen oder
nicht, bleibt sich gleich, wenn Riester mit der Grundsicherung
verrechnet wird. Daher tut Abhilfe Not: Wer lange einzahlt, muss
Anspruch auf eine nicht verrechenbare Mindestrente erhalten. Sonst
heißt es: Riestern? Nein danke!

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300


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