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Hält auch der Bundesfinanzhof die Pendlerpauschale für verfassungswidrig?

Geschrieben am 11-01-2008

Freiburg (ots) - Zu einem Schlagabtausch in der Frage der
umstrittenen Pendlerpauschale, die derzeit 15 Millionen Berufspendler
in der Bundesrepublik betrifft, ist es am 10. Januar 2008 vor dem
höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesgerichtshof (BFH) in
München, gekommen.

In den zugrunde liegenden Fällen wollen die Kläger bewirken, dass
Fahrtkosten zukünftig wieder ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent
anerkannt werden und nicht, wie seit 1. Januar 2007 Gesetz, erst ab
dem 21. Kilometer.

In zwei mehrstündigen Verhandlungen versuchten die Vertreter des
Bundesfinanzministeriums ihre Auffassung zur Beibehaltung der
bestehenden Steuerregelung zu untermauern. Bereits aus der
Verhandlungsführung ließ sich aber erkennen, dass die berechtigten
Zweifel an der jetzigen Regelung der Pendlerpauschale offensichtlich
auch von Seiten des Gerichts geteilt werden.

Einige Steuerexperten rechnen daher damit, dass der BFH zur
abschließenden Entscheidung die beiden Verfahren dem
Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Allein dem
Bundesverfassungsgericht bleibt es letztendlich vorbehalten, die
umstrittene Gesetzesregelung für verfassungswidrig zu erklären.

Durchaus möglich wäre aber auch eine Sachentscheidung seitens des
BFH zu den beiden vorliegenden Fällen dahingehend, dass die
Kilometerpauschale ohne Kürzung im Wege einer verfassungskonformen
Auslegung wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich berücksichtigt
werden muss. Diese Entscheidung wird der BFH voraussichtlich am 23.
Januar 2008 verkünden.

Beim Bundesverfassungsgericht bereits anhängig ist ein von der
Haufe Mediengruppe unterstütztes Steuermusterverfahren (Az.: 2 BvL
2/07). Es wird damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht im
Frühjahr 2008 diesen Streitfall abschließend beurteilen wird.

Weitere Informationen finden Interessierte auf dem Fachportal
Steuern der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/steuern

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel. 0761/3683-975
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de


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