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NABU: Überwachungspläne beim Genmais-Anbau sind Mogelpackung

Geschrieben am 11-01-2008

Berlin (ots) - Der NABU hat Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer
aufgefordert, den Anbau von Genmais in Deutschland solange
auszusetzen, bis der Nachweis erbracht ist, dass kein
Sicherheitsrisiko für Mensch und Natur besteht. Deutschland will den
Anbau des Genmaises Mon 810 des US-amerikanischen Herstellers
Monsanto wieder erlauben, weil das Unternehmen inzwischen
entsprechende Beobachtungspläne beim Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit vorgelegt hat.

"Diese Überwachungspläne sind eine Mogelpackung. Monsanto führt
darin Programme für die Gentechnikbeobachtung auf, ohne vorher bei
Betroffenen und Verantwortlichen nachgefragt zu haben, ob diese
Programme sich überhaupt zum sogenannten GVO-Monitoring eignen. Das
lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Seehofer-Behörde die
Monsanto-Pläne tatsächlich ausreichend überprüft hat", kritisierte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Mit dem Saatgut wird dem Landwirt
künftig ein Fragebogen mitgeliefert, wo im wesentlichen abgefragt
wird, wie gut der Mais auf seinem Acker wächst und was ihn stört -
wie zum Beispiel Unkräuter oder Schädlinge. Fragen nach ökologischen
Risiken werden hingegen ausgespart. "Entscheidend ist aber, was nicht
gefragt und nachgeprüft wird: Welche Auswirkungen hat der
Genmais-Anbau auf Tiere, Pflanzen und Böden um den Acker herum?",
betonte Tschimpke.

Während in Frankreich derzeit wegen Zweifel an der Sicherheit des
Maises über ein Anbauverbot von Mon 810 nachgedacht wird, soll in
Deutschland auch mit dem neuen Gentechnikgesetz alles beim Alten
bleiben. Statt betroffenen Landwirten und Imkern mehr
Rechtssicherheit zu bieten, erlaubt das neue Gentechnikgesetz die
Kontamination von Nachbarfeldern mit Genmais bei sogenannter
Absprache "unter vier Augen". Auch die Entsorgung von Auskreuzungen
aus neuen transgenen Organismen in der Biogasanlage, wie zum Beispiel
bei Industrieprodukten oder pharmakologisch wirksamen Pflanzen, die
nur zur Forschungszwecken ausgesät wurden, ist künftig zulässig. Eine
Garantie, dass auf dem Weg dorthin nicht doch ein paar Samen
herunterfallen sowie eine gründliche Reinigung des Transporters ist
nicht erforderlich.

"Bei Risikotechnologien muss allein das Vorsorgeprinzip gelten.
Bundesminister Seehofer muss das Anbauverbot für Genmais verlängern,
bis alle Zweifel an dessen Sicherheit ausgeräumt sind", forderte der
NABU-Präsident.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, mobil 0172-5254198.


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