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Götz: Betriebsunfall nicht zum Regelfall erklären

Geschrieben am 04-01-2008

Berlin (ots) - Angesichts der anhaltenden Diskussion über die
Neuorganisation der Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II erklärt
der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 sollte von
allen Beteiligten als Chance begriffen werden. Jetzt gilt es,
vorhandene organisatorische Defizite zu bereinigen und die Umsetzung
der Ziele der Arbeitsmarktreform Hartz IV dauerhaft zu verbessern.

Die Wahrnehmung der Aufgaben durch zwei getrennte Behörden - wie
von Teilen der SPD propagiert - würde mit dem Grundsatz der
Leistungen aus einer Hand brechen und einen zentralen Bestandteil der
Arbeitsmarktreform in Frage stellen. Außerdem würden vielfach die
gleichen Probleme aufgeworfen, die in den ARGEN die
Aufgabenwahrnehmung behindern. Die 21 Kommunen, in denen
Arbeitsagentur und Landkreis ihre Aufgaben getrennt wahrnehmen,
wurden bisher zu Recht als "Betriebsunfälle" angesehen. Es wäre zu
einfach, diese Ausnahmefälle nunmehr zum Vorbild bzw. zum Regelfall
zu erklären und die Aufgabenwahrnehmung flächendeckend zu zerlegen.
Auch bietet das Urteil des BVerfG dafür keinen Anknüpfungspunkt.

Der Blick sollte sich vielmehr nach vorne richten. Die 69 so
genannten Optionskommunen, die die gesamten SGB II-Aufgaben
einschließlich der Arbeitsvermittlung beispielhaft in eigener
Trägerschaft übernommen haben, weisen in die richtige Richtung.

Wichtig ist, dass man die 3-Jahres-Frist sinnvoll nutzt und in
enger Abstimmung mit den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit
optimale Strukturen schafft.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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