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Der Tagesspiegel: Verfassungsrechtler: Klage gegen Rauchverbot hat kaum eine Chance

Geschrieben am 21-12-2007

Berlin (ots) - Berlin - Der Berliner Verfassungsrechtler und
Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Helge Sodan,
gibt der Verfassungsklage gegen Rauchverbote in der Gastronomie kaum
keine Chance. Selbst wenn der Beschwerdeführer einen Umsatzrückgang
durch das Verbot "substantiiert" nachweisen könne, gelte der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sagte Sodan dem Berliner
"Tagesspiegel" (Samstagsausgabe). Das Gericht müsse das Interesse des
Wirtes dann gegen Gemeinwohlbelange abwägen, und die seien gewöhnlich
"sehr hoch angesiedelt". Im Falle des Nichtraucherschutzes wögen sie
besonders schwer. Schließlich stehe dahinter das Grundrecht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit, für das der Staat eine
"Schutzpflicht" habe.

In der am Freitag eingereichten Verfassungsklage heißt es, das
Rauchverbot verletze die grundgesetzlich geschützten Rechte auf
Berufs- und Eigentumsfreiheit der Wirte, weil es
deren Gäste vertreibe. Eine Schmälerung des Rechts auf freie
Berufsausübung werde in Karlsruhe aber derart häufig vorgebracht,
dass dies "dort nicht mehr allzu große Ehrfurcht auslöst", sagte
Sodan. Seinen Beruf könne der Wirt auch mit weniger Gästen ausüben.
Und der Umstand, dass er keinen weiteren Raum zur Ausweisung eines
Raucherzimmers habe, lasse sich ändern. Dem Gastronomen stehe es
frei, in eine andere Lokalität umzuziehen, "er hat juristisch keinen
Anspruch darauf, dass seine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer
gleich bleiben".

Bei Rückfragen: 030/7262626-12 (Rainer Woratschka) oder
030/26009-389 (Politikredaktion).

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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