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BIU: Änderung des Jugendschutzgesetzes ist verfassungswidrig

Geschrieben am 20-12-2007

Berlin (ots) - Der am 19.12.2007 vom Kabinett beschlossene Entwurf
zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wird vom Bundesverband
Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) kritisiert. "Die
vorgeschlagene Ausweitung der gesetzlichen Indizierung ist
verfassungswidrig und wird den Jugendschutz bei Computer- und
Videospielen nicht verbessern", so BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters.

Das Jugendschutzgesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass
Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische
Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen
beherrschen, " zukünftig als schwer jugendgefährdend eingestuft und
damit gesetzlich indiziert werden. Die Begrifflichkeiten sind der
Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
entnommen und bedürfen der inhaltlichen Ausgestaltung durch ein
Expertengremium. Bislang haben die Prüfgremien der USK und BPjM diese
Kriterien bei jedem Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren
geprüft. In Zukunft werden Spiele ohne ein solches Verfahren allein
per Gesetz indiziert. "Dabei ist es den Anbietern und Händlern
grundsätzlich nicht möglich zu beurteilen, welche Gewaltdarstellung
noch erlaubt ist und welche nicht", kommentiert Olaf Wolters die
geplanten Änderungen, "deshalb ist die Gesetzesänderung
verfassungswidrig."

Warum die Bundesregierung die Änderungen des Jugendschutzgesetzes
losgelöst von der Gesamtevaluation des Jugendmedienschutzes
vorantreibt, ist für den BIU nicht nachzuvollziehen. Viele Fragen
bleiben offen, insbesondere der gesamte Bereich des Internets. Dabei
hatte der vorgezogene Bericht des Hans-Bredow-Instituts zum
Jugendschutz bei Computer- und Videospielen in vielen wichtigen
Punkten auf den Endbericht verwiesen, der erst seit Ende Oktober
vorliegt und sich zurzeit in der Auswertung befindet. Der Endbericht
befasst sich auch mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, welcher
unter anderem den Jugendschutz im Internet umfasst. Eventuelle
Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sollen im ersten
Halbjahr 2008 zwischen Bund und Ländern diskutiert werden. "Aus
unserer Sicht kann man den Jugendmedienschutz nur dann effektiver
gestalten, wenn man das Gesamtsystem auf den Prüfstein stellt. Eine
vorgezogene Änderung des Jugendschutzgesetzes wird mehr Lücken öffnen
als schließen, insbesondere an den Schnittstellen zwischen
Jugendschutzgesetz und Staatsvertrag. Wir hoffen nun, dass das
Parlament unsere Auffassung teilt und den Gesetzesentwurf im Rahmen
der Gesamtevaluation behandelt", hofft Olaf Wolters.

Originaltext: Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64382
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64382.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
Rungestraße 18
D-10179 Berlin
Tel.: ++49-30-2408779-0
Fax.: ++49-30-2408779-11
http://www.biu-online.de/
Email: presse@biu-online.de


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