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NABU: EU-Auflagen zur Begrenzung von Auto-Abgasen nur halbherzig

Geschrieben am 19-12-2007

Berlin (ots) - Vier Tage nach dem Bali-Bekenntnis zu einem
internationalen Fahrplan für Klimaschutz hat die EU-Kommission heute
nur einen halbher(ots) zigen Gesetzentwurf für effiziente,
klimaschonende Fahrzeuge vorgelegt. "Der Gesetzentwurf ist ein
verfrühtes Weihnachtsgeschenk an die Automobilindustrie. Die Auflagen
sollten eigentlich ein wesentlicher Bestandteil der
EU-Klimaschutzstrategie werden. Übrig geblieben sind Übergangsfristen
mit geringen Strafzahlungen", sagte NABU-Vizepräsident Christian
Unselt.

Der heute vorgelegte Entwurf sei jedoch nicht nur aus
Klimaschutzgründen unzureichend, sondern auch volkswirtschaftlich
kurzsichtig: "Nach den derzeitigen Plänen verringert sich der
Kraftstoffverbrauch von Neufahrzeugen nicht so schnell wie technisch
möglich. Die Bürger müssen sich daher darauf einstellen, dass Auto
fahren deutlich teurer wird, da die Kraftstoffpreise in den kommenden
Jahren weiter steigen werden. Es wurde versäumt, den Autokonzernen
klare Vorgaben zum Bau sparsamer Fahrzeuge bis zum Jahr 2012
vorzugeben", gibt Unselt zu bedenken. Obwohl die EU bereits 1995
erkannt habe, dass die Kohlendioxidemissionen von Neufahrzeugen auf
120 Gramm je Kilometer begrenzt werden müssten, komme sie zwölf Jahre
später mit einem durchschnittlichen Grenzwert von 130 Gramm.
Insbesondere die zögerliche Einführung von gestaffelten
Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte sei unzureichend,
da sie zu einer weiteren Verzögerung der Einführung von effizienten
Fahrzeugen führen wird. Immerhin: Die Lobby der Autoindustrie habe
trotz tatkräftiger Unterstützung von Industriekommissar Verheugen und
Bundeskanzlerin Merkel nicht eine Aufschiebung der Auflagen bis zum
Jahre 2015 durchsetzen können.

Allerdings hat es die Kommission versäumt, verbindlich vorzugeben,
um welches Maß der Kohlendioxid-Ausstoß bei Neuwagen ab 2020 zu
verringern ist. Jedem Autohersteller und jedem Autoingenieur hätte
bereits jetzt klar signalisiert werden müssen, dass die Begrenzung
von 120 Gramm je Kilometer nur ein erster Schritt sein kann und ein
Auto im Jahre 2020 nicht mehr als 80 Gramm Kohlendioxid je Kilometer
ausstoßen dürfe, da sonst die Klimaschutz-Pläne der EU im
Verkehrssektor nicht greifen. Der NABU kritisiert ferner, dass sich
der Grenzwert künftig am Gewicht der Fahrzeuge orientieren soll.
"Diese Regelung bevorteilt schwere, verbrauchsstarke Fahrzeuge und
damit den vermehrten Ausstoß von Kohlendioxid", so Unselt.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Dietmar Oeliger, NABU-Verkehrsexperte, Tel.
030-284984-1613.


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