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Neues Deutschland: Zum großen Spähangriff

Geschrieben am 09-12-2007

Berlin (ots) - Was im Grundgesetz an Bürgerrechten festgeschrieben
ist, muss der Polizeiobrigkeit dauer-schlaflose Nächte bereiten. Denn
es mehren sich Versuche, Freiheitsrechte umgehen, aushöhlen,
einschränken, beiseite schieben zu wollen. Nicht anders ist es zu
verstehen, wenn sich zum Großen Lauschangriff jetzt auch noch der
Große Spähangriff gesellen soll.
Dass bei der Begründung für denselben ein kaum nachzuvollziehender
Unfug verbreitet wird, gehört offenbar zum Geschäft der betreffenden
Lobby. Man müsse in einem verwanzten Haus per Videokamera nun sehen,
was nicht oder nur undeutlich gehört werden konnte. Da schaun wir
doch mal, was die Polizeiführer an Geräten benutzen wollen, wenn
Gangster das Licht nicht einschalten oder gerade an einer
Greenpeace-Aktion teilnehmen. Scheinwerfer in zu überwachenden
Wohnungen? Oder mitschreibende röntgen〜äugige
Undercover-Haustiere?
Da zu alldem nicht einmal der Verdacht irgendeiner strafbaren
Handlung nötig sein soll, würde aus dem gewöhnlichen Bürger allzeit
ein potenzieller Verbrecher oder Terrorist. Die Polizei stellte den
Bürger unter Generalverdacht. Doch 99,999 Prozent aller ausgehorchten
und ausgespähten Leute hätten mit Verbrechen an sich überhaupt nichts
zu tun. Da ist der Präventions- und Überwachungsstaat, in dem Polizei
vorab die Deutungshoheit über Schuld und Unschuld übernimmt, ganz
nah. Richter wären hernach gar nicht mehr nötig.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion

Telefon: 030/29781722


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