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G-BA weist Kritik von einigen Patientenorganisationen zurück / Weitergabe der maschinenlesbaren Qualitätsdaten erst möglich, wenn schwerwiegende rechtliche und inhaltliche Vorbehalte geklärt sind

Geschrieben am 27-11-2007

Siegburg (ots) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat
Vorwürfe von verschiedenen Patientenorganisationen zurückgewiesen,
nach denen er angeblich die Weitergabe von maschinenlesbaren Daten
der Krankenhaus-Qualitätsberichte grundsätzlich verweigere.

Vielmehr haben gravierende rechtliche Vorbehalte und die völlig
uneinheitliche Position der Patientenvertretung im G-BA dazu geführt,
dass auf seiner Sitzung am Donnerstag nicht beschlossen werden
konnte, die so genannten XML-Daten zum jetzigen Zeitpunkt
uneingeschränkt an alle Patientenvertretungen weiterzugeben.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Vertrag zwischen der
Bertelsmann-Stiftung und einem Teil der Patientenvertreter im G-BA,
der eine vorbehaltlose Abtretung der Nutzungsrechte der Daten
vorsieht, um damit ein weiteres Informationsportal im Internet
aufzubauen.

"Der G-BA befürwortet uneingeschränkt die Verfügbarkeit und
Transparenz der Daten für alle Versicherten und Patienten. Allerdings
ist es den Patientenvertretern bislang in keiner Weise gelungen, die
Zweifel der Selbstverwaltungspartner im Hinblick auf die Nutzung
dieser Daten durch einen kommerziellen Anbieter zu zerstreuen, die
schließlich allen Beitragszahlern der Gesetzlichen
Krankenversicherung gehören", sagte Prof. Michael-Jürgen Polonius,
unparteiischer Vorsitzender des G-BA für den Krankenhausbereich.

"Derzeit ist völlig unklar, ob eine Weitergabe der Daten durch die
Patientenvertreter an Dritte rechtlich möglich ist und ob die Daten
überhaupt objektiv und unverfälscht beziehungsweise direkt oder
indirekt kommerziell aufbereitet werden. Vor diesem Hintergrund hat
der G-BA die Patientenvertreter eindringlich gebeten, diese ganz
entscheidenden offenen Fragen ausreichend zu klären. Bis dahin werden
die maschinenlesbaren Daten lediglich der Bundesarbeitsgemeinschaft
PatientInnenstellen im G-BA zur Verfügung gestellt, die sich
ausdrücklich nicht der Vereinbarung mit Bertels-mann angeschlossen
hat, und mit den Daten ab sofort natürlich Versicherte und Patienten
informieren kann."

Darüber hinaus sind sämtliche Qualitätsberichte im
nicht-maschinenlesbaren pdf-Format ohnehin schon jetzt für alle
Interessierten uneingeschränkt verfügbar. "Die Kritik der
Patientenvertreter ist für mich daher nur schwer nachvollziehbar. Sie
müssen sich vielmehr fragen lassen, ob ihr Ziel, die Öffentlichkeit
gezielt und umfassend über die Qualität deutscher Krankenhäuser zu
informieren, mit ihrem Vorgehen nicht konterkariert wird", sagte
Polonius. Schließlich könnten sie selbst nicht definitiv
ausschließen, dass mit der Abtretung der Rechte ein möglicherweise
mit erheblichen Kosten für die Versichertengemeinschaft verbundener
Rückerwerb zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste
Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte,
Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in
Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen
Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen
Versorgung von der GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage für die
Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in
Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA
ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die
konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm
beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher
Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.

Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen
Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den
diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische
Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem
Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige
Auf-gaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der
Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.g-ba.de .

Originaltext: G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62954
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62954.rss2

Pressekontakt:
Kristine Reis-Steinert
Kai Fortelka

Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Gemeinsamer Bundesausschuss
Auf dem Seidenberg 3a
D-53721 Siegburg

Telefon: +49 2241 9388-30
Telefon: +49 2241 9388-48

Telefax: +49 2241 9388-35

E-Mail: Kristine.Reis-Steinert@g-ba.de, Kai.Fortelka@g-ba.de

Internet: http://www.g-ba.de


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