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Hüppe: Mehr Klarheit für hörbehinderte Menschen bei Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher

Geschrieben am 09-11-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der abschließenden Beratung des "Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze" im Deutschen Bundestag erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Ab dem 1. Januar 2008 müssen Sozialleistungsträger, wie
beispielsweise Krankenkassen, Rentenversicherer oder Sozialämter,
Kosten für einen Gebärdendolmetscher wie im Verwaltungs- und
Gerichtsverfahren übernehmen.

Momentan ist nicht klar geregelt, in welcher Höhe
Sozialleistungsträger Kosten für einen Gebärdendolmetscher, z. B. bei
Arztbesuchen eines gehörlosen Menschen, übernehmen müssen. Die
derzeitige Regelung führt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen
Sozialleistungsträgern und hörbehinderten Menschen.

Ab 2008 wird jetzt endlich Klarheit herrschen. Unsicherheiten auf
Seiten der Betroffenen bis hin zu langwierigen Widerspruchs- und
Klageverfahren über die Höhe der Kostenübernahme gehören ab dem
kommenden Jahr der Vergangenheit an.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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