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Haufe aktuell: Reform des Unterhaltsrechts schon zum 1. Januar 2008? - Unterhaltsrechtsreform wird morgen im Bundestag beraten

Geschrieben am 08-11-2007

Freiburg (ots) - Die schon mehrfach geplante und immer wieder
verschobene Unterhaltsrechtsreform nimmt nun doch Gestalt an. Das
Bundesjustizministerium hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der
am morgigen Freitag im Bundestag beraten wird.

Die Reform soll die Lage der Kinder, deren Eltern nicht
miteinander verheiratet waren, verbessern: Nach einer Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts soll die Länge der Zahlung des
Betreuungsgeldes nicht mehr abhängig davon sein, ob die Eltern
miteinander verheiratet waren oder nicht: Der Anspruch soll nun für
alle drei Jahre lang bestehen.

Weitere Eckpunkte der Reform: Es gilt unverändert der Vorrang der
Kinder. Sie liegen unterhaltsrechtlich auf Rang eins und alle Kinder
sind unterhaltsrechtlich gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob
sie aus der ersten, zweiten oder dritten Ehe oder aus einer Beziehung
ohne Trauschein stammen.

Auf dem zweiten Rang sollen die Mütter folgen, ganz gleich, ob sie
mit dem Vater verheiratet waren oder nicht und gleichrangig mit den
geschiedenen kinderlosen Ehefrauen, bei einer Ehe von langer Dauer.

Experten erwarten nun ein beschleunigtes parlamentarisches
Verfahren, denn die Unterhaltsrechtsreform soll bereits zum 1. Januar
2008 in Kraft treten.

Stets aktuelle Informationen zum Stand der Beratungen finden
Interessierte unter http://www.haufe-recht.de

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de


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