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Hoppe appelliert an Bundestag: Keine Misstrauenskultur gegenüber Patienten!

Geschrieben am 08-11-2007

Berlin (ots) - "Mit diesem Überwachungsgesetz begründet die
Politik eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in
Deutschland", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe vor der entscheidenden Beratung des Gesetzes zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (BT-Drs. 16/5846) im
Deutschen Bundestag. "Das Patientengeheimnis und die ärztliche
Schweigepflicht sind keine Rechte, die nach Maßgabe eines
Ermittlungsbeamten von Fall zu Fall ausgesetzt werden können.
Arztgespräche - auch telefonische Kontakte und E-Mails zwischen
Ärzten und Patienten - brauchen absoluten Schutz, weil Vertrauen
nicht zu relativieren ist", appellierte Hoppe an die Abgeordneten.

Die Vertraulichkeit der Patient-Arzt-Beziehung sei nachhaltig in
Frage gestellt, wenn der Kontakt zum Arzt anders als die Beziehung
zum geistlichen Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordneten
teilweise nur eingeschränkt geschützt werde, kritisierte Hoppe. "Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zur akustischen
Wohnraumüberwachung Ärzte, Geistliche und Strafverteidiger
gleichgestellt. Eine Zwei-Klassen-Vertraulichkeit bei der
Telefonüberwachung steht dieser Rechtsprechung diametral entgegen",
sagte Hoppe.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
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Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. (030) 400456-700


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