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Noch kein Urteil im Verfahren vor dem Landgericht Leipzig: Verwahrentgelt richtet sich nicht gegen Kleinsparer

Geschrieben am 13-10-2020

Plauen (ots) - Das Landgericht Leipzig hat heute in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland angestrengten Verfahren verhandelt. Gegenstand der Klage ist ein im Februar 2020 kurzzeitig eingeführtes Verwahrentgelt für neue Girokonten bezogen auf Guthaben oberhalb von 5.000 Euro (Freibetrag).

Vor Gericht wurden die Argumente zum Verwahrentgelt ausgeführt und kontrovers diskutiert. Ein Sprecher der Sparkasse Vogtland sagte: "Der heutige Prozesstag zeigte die Wichtigkeit des Themas Verwahrentgelte für den gesamten deutschen Bankenmarkt. Die Position der Sparkasse Vogtland ist klar: Für jedes Kreditinstitut ist das wirtschaftliche Agieren in einem permanenten Negativzinsumfeld sehr herausfordernd. Die Sparkasse Vogtland hatte die Verwahrentgelte eingeführt, um sich und seine Kunden vor einem ungebremsten Liquiditätszufluss zu schützen. Das zwischenzeitlich im Februar 2020 eingeführte Verwahrentgelt der Sparkasse Vogtland hatte gerade nicht die Kleinsparer getroffen. Wir hatten das Verwahrentgelt mit unseren Kunden nur für neu abgeschlossene private Girokontoverträge vereinbart, soweit die Guthaben die Schwelle von 5.000 Euro überschreiten. Bei der Sparkasse Vogtland geführte Sparkonten waren nicht von der Erhebung des Verwahrentgeltes betroffen. Dies war auch nicht geplant."

Weiter führte der Sprecher aus: "Die Kunden der Sparkasse wurden bei Abschluss der neuen Vereinbarungen detailliert und umfassend über den Inhalt und Umfang des Verwahrentgeltes auf einem von beiden Seiten unterzeichneten Dokument informiert. Sie konnten frei entscheiden, ob sie das Girokonto eröffnen oder nicht."

Typengemischter Vertrag

Mit dem Verwahrentgelt findet explizit keine Doppelbepreisung ein und derselben Leistung statt. Verwahrung und Kontoführung sind zwei unterschiedliche Dienstleistungen, die nichts miteinander zu tun haben. Juristisch gesprochen handelt es sich beim Girokonto um einen sogenannten "typengemischten Vertrag", also um einen Vertrag, der mehrere Leistungen in einem Vertrag zusammenfasst. Kontoführungsgebühren werden grundsätzlich und unabhängig von der Höhe der Einlage für die Dienstleistung erhoben, dem Nutzer mit dem Girokonto die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Demgegenüber geht es beim Verwahrentgelt darum, die sichere Verwahrung der Kundengelder abhängig von der Höhe der Einlage zu gewährleisten.

Verwahrentgelte sind im gesamten Bankenmarkt üblich

Laut einer Umfrage unter rund 1300 deutschen Banken und Sparkassen des Verbraucherportals biallo.de (letztes Update vom 01.10.2020) ist die Erhebung von Verwahrentgelten wegen der anhaltenden Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank gängige Praxis: Nach der Biallo-Umfrage erheben rund 190 Institute Verwahrentgelte im Privatkundenbereich. Knapp 280 Geldhäuser erheben Verwahrentgelte bei Firmenkunden. https://www.biallo.de/geldanlage/ratgeber/so-vermeiden-sie-negativzinsen/

Pressekontakt:

Dr. Ravinder Stephan Singh Sud
Pressesprecher
Telefon: 03741 123-2500
Fax: 03741 123-2599
E-Mail: mailto:ravinder-stephan.singh-sud@sparkasse-vogtland.de

Yvonne Feustel
Mitarbeiterin Pressestelle
Telefon: 03741 123-2530
Fax: 03741 123-972530
E-Mail: mailto:yvonne.feustel@sparkasse-vogtland.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/149002/4732681
OTS: Sparkasse Vogtland

Original-Content von: Sparkasse Vogtland, übermittelt durch news aktuell


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