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VOD: Fahrverbote sind wirksam - Bußgelder nur begrenzt

Geschrieben am 01-09-2020

Niederkassel (ots) - Bundesverkehrsminister Scheuer ist durch einen handwerklichen Fehler seines Ministeriums gezwungen, die erst im April in Kraft getretenen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung erneut zu überarbeiten. Im Zuge dieser Änderungsverordnung möchte der Minister die einmonatigen Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wieder aufheben und eventuell durch leicht erhöhte Bußgeldsätze ausgleichen.

VOD: Fahrverbote sind wirksam - Bußgelder nur begrenzt

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) fordert das Verkehrsministerium und die Bundesländer auf, lediglich den Formfehler (beim Zitieren eines Paragrafen) zu korrigieren. Die neuen Vorschriften im Bußgeldkatalog -u.a. zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern -müssen laut VOD unverändert bestehen bleiben. Es würde sonst der Eindruckt erweckt, als ob es nicht besonders gefährlich sei, mit dem Auto deutlich zu schnell zu fahren. Dabei hat sich der Anteil der ungeschützten Verkehrsteilnehmer an den Getöteten in der letzten Dekade um ein Fünftel erhöht. 75 Prozent aller gemeldeten Fußgänger-Todesfälle haben sich 2019 auf städtischen Straßen ereignet, 62 Prozent aller tödlich verletzten Radler starben innerorts.

Wie viel ist ein Menschenleben wert?

Wie viel ein Menschenleben einer Gesellschaft wert sein muss, lässt sich zurzeit hautnah erleben. Die meisten Menschen sind froh, dass sie während der Corona-Krise in einem Land wie Deutschland leben. Sie fühlen sich hier von der Politik besser geschützt als anderswo. Warum sollte die im Grundgesetz verankerte Aufgabe der Politik, für Sicherheit zu sorgen und die Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen, nicht auch uneingeschränkt im Straßenverkehr gelten? Die Ahndung von Fehlverhalten muss wirksam sein - alleinige Geldbußen sind dies nur sehr begrenzt.

Zu schnelles Fahren ist lebensgefährlich.

Wer in Wohngebieten anstelle der vorgeschriebenen 30 km/h mit Tempo 51 und schneller unterwegs ist, gehört in der Regel nicht zu denjenigen Menschen, die ab und zu unachtsam sind und versehentlich ein wenig zu schnell fahren. Wer innerorts mehr als 21 km/h schneller fährt als erlaubt, gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Gruppe von relativ wenigen Menschen, die für einen vermeintlichen eigenen Vorteil andere gefährden. Das gilt vor allem dann, wenn sie fest daran glauben, nicht erwischt zu werden. Manch einer kalkuliert sogar ein Bußgeld wie einen "Wegezoll" in seinen Fahrstil ein -solange ihm kein Fahrverbot droht.

Ein Fahrverbot wirkt präventiv.

Können Menschen durch die Androhung einer Geldstrafe davon abgehalten werden, sich dermaßen gefährlich zu verhalten? Das zurzeit übliche Bußgeld von 80 Euro beispielsweise für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts trifft den Besserverdienenden nicht in gleicher Härte wie den Geringverdienenden.

Ein Fahrverbot hingegen trifft fast alle, die die Regeln dermaßen übertreten, in gleicher Weise. Es schmerzt, nicht mehr Auto fahren zu dürfen. Hinzu kommt die mögliche soziale Ächtung im privaten und beruflichen Umfeld. Eventuell ist sogar die Ausübung des Berufes in Gefahr. Drohende Fahrverbote und der mögliche Verlust des Führerscheins werden als echte Sanktionen erlebt und wirken präventiv. Geldbußen tun kaum weh, egal wie hoch sie sind.

Den Nutzen von niedrigeren Geschwindigkeiten im Straßenverkehr haben nicht nur Kinder beim Spielen in ihrem Wohnumfeld oder auf dem Weg zur Schule, nicht nur Radfahrer, mobilitätseingeschränkte Menschen und Fußgänger. Den Nutzen, betont die VOD, haben wir alle: indem weniger schwere und tödliche Unfälle passieren und zugleich die Wohn- und Lebensqualität in Städten und Dörfern zunimmt.

Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) e.V. vertritt als unabhängiger Dachverband die Interessen der deutschen Institutionen und Selbsthilfeeinrichtungen zum Schutz von Verkehrsunfallopfern. Die VOD unterstützt ihre Mitgliedsorganisationen, zum Beispiel durch politische Aktivitäten, Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprojekten, durch Veranstaltungen wie Netzwerktreffen oder Symposien sowie durch fachliche Impulse.

Pressekontakt:

Michael Heß
Pressereferent

Silke von Beesten
Pressereferentin

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
Postfach 1134
53852 Niederkassel
pressestelle@vod-ev.org
Tel.: +49 (0)800 8063338
http://www.vod-ev.org

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/134978/4694460
OTS: Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V.

Original-Content von: Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell


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