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Das Dilemma mit der "Dorfschärfe" / Bund und Länder wollen künftig zielgenau auf lokale Virusausbrüche reagieren. Das ist im Kern richtig, Differenzierung der Beschränkungen tut not.

Geschrieben am 17-07-2020

Regensburg (ots) - Die Corona-Pandemie bringt viel Neues, noch nie Dagewesenes hervor. Auch im politischen Vokabular gibt es Überraschungen, so das kuriose Wort "dorfscharf". Es stammt aus einem Satz des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, mit dem er Ende Juni die Ausweitung strenger Schutzmaßnahmen nach dem Kreis Gütersloh auch auf den gesamten Kreis Warendorf begründete. Beim Fleischverarbeiter Tönnies war es zuvor zu tausendfachen Virusinfektionen gekommen. "Man kann das nicht dorfscharf machen", sagte Laumann über den auferlegten großflächigen Lockdown. Das gesellschaftliche Leben orientiere sich schließlich nicht an Dorfgrenzen, so der NRW-Minister. Heute, dreieinhalb Wochen später, ist seine Aussage überholt. Auch das ist neu durch Corona: Die Geltungsdauer manch politischer Entscheidungen ist massiv gesunken. Denn heute gilt: Man muss es eben doch dorfscharf machen. In dieser Woche einigten sich Bund und Länder darauf, künftig zielgenauer auf Corona-Ausbrüche zu reagieren. Wenn sich das Virus in bestimmten Regionen wieder ausbreiten sollte, müssen nicht mehr gesamte Landkreise oder kreisfreie Städte abgeriegelt werden. Stattdessen soll "kleinräumiger" reagiert werden, sagte Kanzleramtschef Helge Braun dazu - auch so ein seltsam klingendes Wort. Konkret sollen die Beschränkungen nur für die betroffenen Bereiche oder kommunalen Untergliederungen gelten. Ausbrüche etwa in einzelnen Unternehmen oder nach Familienfeiern sollen "Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung" nach sich ziehen. Dieser Hotspot-Plan der Regierung ist diffizil. Er wird sich in der Praxis und möglicherweise auch vor Gerichten noch bewähren müssen. Und dennoch, im Kern ist die Entscheidung sinnvoll. An der Feinjustierung führt kein Weg vorbei - das ist eine Lehre aus dem Tönnies-Ausbruch. Nach den 1500 Corona-Fällen in der Fleischfabrik wurde flächendeckend abgeriegelt und so massiv in die Freiheit von mehr als einer halben Million Menschen eingegriffen. Dieses pauschale Vorgehen der NRW-Landesregierung ließ das Oberverwaltungsgericht Münster nicht so stehen. Einen Tag vor Auslaufen des zweiwöchigen Lockdowns urteilte das Gericht, dass die Einschränkungen unverhältnismäßig seien. Denn die Infektionszahlen waren am Ende auf das gesamte Gebiet betrachtet sehr gering. Man könnte sagen: Das Urteil verlangt nach mehr Dorfschärfe. Dass daraus nun bundesweit Schlüsse gezogen werden, ist richtig. Denn bei Eingriffen in Grund- und Freiheitsrechte muss immer das mildest mögliche Mittel gewählt werden. Wie die Schriftstellerin und Verfassungsrichterin Juli Zeh es einmal formuliert hat: Es dürfe nicht gelten, "viel hilft viel", sondern: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Die politischen Maßnahmen, die die Rechte der Bürger beschneiden, müssen verhältnismäßig und zeitlich befristet sein und laufend überprüft werden. Für die politisch Verantwortlichen bedeutet das, dass sie in ihrem Handeln flexibel bleiben müssen. Das Virus ist noch immer unberechenbar, lokale Ausbrüche und eine größere zweite Welle nicht ausgeschlossen. Wohl dosierte Vorsicht bleibt also angebracht. Zugleich zeigt die Justiz auch die Grenzen zu weitreichender Maßnahmen vor - und das ist auch gut so. Politik in Pandemie-Zeiten ist ein Balanceakt. Das sollte auch so bleiben. Doch nicht nur die Politik, auch wir als Gesellschaft sollten dazulernen. Je weiter gelockert wird und je kleinteiliger die Regeln werden, desto mehr ist die Eigenverantwortung der Bürger gefragt. Manchmal kann einen der Eindruck befallen, dass sich dort, wo der Staat sich zurückzieht, schneller Unvernunft als Umsicht breitmacht. Maskenverweigerer im Nahverkehr oder Feierlaunige ohne Sinn für Abstandsregeln haben vielerorts vorgemacht, wie es nicht laufen sollte. Da ist noch Luft nach oben.

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