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DFV begrüßt verbesserten Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen / Bundestag hat Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen

Geschrieben am 03-07-2020

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht die Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen. Demnach wird auch das Herstellen oder Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, strafbar. Hiermit soll der Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen verbessert und auch Situationen wie das Fotografieren von Leichen bei Verkehrsunfällen etc. strafbewehrt werden.

"Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss. Gaffer und das Fertigen von Bildaufnahmen von Verstorbenen an Einsatzstellen behindern leider auch die Arbeit der Feuerwehr an Einsatzstellen", erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Zum Nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917795.pdf

Pressekontakt:

Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Silvia Darmstädter
Telefon: 030-28 88 48 823
Fax: 030-28 88 48 809
darmstaedter@dfv.org

Facebook: www.facebook.de/112willkommen
Twitter: @FeuerwehrDFV

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/50093/4641907
OTS: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

Original-Content von: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV), übermittelt durch news aktuell


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