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Bundesjustizministerin für Senkung des Wahlalters

Geschrieben am 22-06-2020

Osnabrück (ots) - Bundesjustizministerin für Senkung des Wahlalters

Lambrecht: "Fände es wunderbar, wenn 16-Jährige wählen könnten" - Verknüpfung mit voller Strafmündigkeit "macht keinen Sinn" - Rechtswissenschaftler: Ausschluss Minderjähriger "Verstoß gegen Geist der Demokratie" - Grosse-Brömer bekräftigt Widerstand der Union

Osnabrück. Nach dem Vorstoß von Grünen-Chef Robert Habeck wirbt auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für ein Wahlrecht mit 16: "Sehr viele junge Leute setzen sich heute intensiver mit der Frage auseinander, wie ihre Zukunft gestaltet werden soll, und sie wägen ab, wem sie vertrauen wollen. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung", sagte Lambrecht im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Daher halte ich ein Wahlrecht mit 16 für angebracht."

Über die Änderung des Wahlrechts entscheide zwar das Parlament, daher werde sie als Ministerin keinen Entwurf einbringen. Eine Parlamentsinitiative würde sie aber unterstützen: "Wichtig muss uns doch sein, dass aus den jungen Leuten aufrechte Demokraten werden, dass sie sich mit unserer Demokratie auseinandersetzen, mit ihr identifizieren und sich als Teil davon sehen", sagte Lambrecht. "Dazu können wir beitragen, indem wir sie voll partizipieren lassen. Ich fände es wunderbar, wenn sie wählen könnten und dann von diesem Recht Gebrauch machen würden." Es gehe schließlich um Entscheidungen, die für ihr weiteres Leben relevant seien.

Einwände der Union, bei einem Wahlalter mit 16 müsse auch die volle Strafmündigkeit auf 16 Jahre herabgesetzt werden, wies die Justizministerin entschieden zurück: "Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren. Und das Jugendstrafrecht sieht eine besondere Behandlung bis zum Alter von 21 Jahren vor, da spielt der Reifegrad der jungen Menschen eine Rolle. Die Verknüpfung von Wahlalter und Strafmündigkeit macht daher keinen Sinn und ist schräg. Oder sollten wir die Bürger erst ab 21 Jahren politisch mitbestimmen lassen?"

Mit einer Initiative der SPD-Fraktion rechnet Lambrecht allerdings nicht: "Der Koalitionspartner würde nicht mitziehen, daher wäre ein Vorstoß jetzt nicht sonderlich glaubwürdig", sagte sie. "Aber ich gehe fest davon aus, dass der Vorschlag für ein Wahlrecht ab 16 im Wahlprogramm der SPD stehen wird."

Aus der Union kommt weiter Widerstand. "Wenn man 16-Jährigen zutraut, eine politische Entscheidung zu treffen, muss man eigentlich auch die Geschäftsfähigkeit und die volle Strafmündigkeit mit 16 diskutieren", sagte Michael Grosse-Brömer (CDU), Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, im Gespräch mit der NOZ. "Darf man mit 16 dann auch ein Haus kaufen? Es wäre doch unlogisch, wenn man den Jugendlichen nur zumutet, die gesamte deutsche Politik übersehen zu können, in anderen Bereichen aber auf die Volljährigkeit mit 18 Jahren verweist." Er halte die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 daher für "nicht schlüssig".

Rückendeckung für Lambrecht und für Grünen-Chef Habeck, der die Absenkung des Wahlalters noch vor der nächsten Bundestagswahl im September 2021 verlangt hatte, kommt aus der Rechtswissenschaft. Hermann Heußner, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Osnabrück, sagte im Gespräch mit der NOZ: "Das Wahlalter von 18 Jahren ist ein nicht zu rechtfertigendes Überbleibsel aus alter Zeit. Die Verfassung sollte an der Stelle zügig geändert werden."

Der Jurist verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, wonach Vollbetreute nicht länger vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. "Alle dementen Menschen dürfen nun wählen, das sind über eine Million. Aber weiterhin wird Millionen Minderjährigen das Wahlrecht vorenthalten, weil es einige wenige gibt, die noch nicht reif genug sind. Das halte ich für einen Verstoß gegen den Geist der Demokratie, und das ist diskriminierend", so Heußner. "Ein Wahlrecht ab 16 würde keine Stimme entwerten, sondern die demokratische Gleichheit erst herstellen. Und das ist dringend geboten."

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