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Nicht unantastbar / Eine Streichung des unsinnigen Begriffs Rasse aus unserer Verfassung ist überfällig ( Leitartikel von Heinz Gläser im Rasse-Begriff im Grundgesetz

Geschrieben am 18-06-2020

Regensburg (ots) - Kritiker wittern eine Scheindebatte. Sie sprechen von Symbolpolitik ohne Gehalt, die sich wie so oft darin erschöpft, das gute Gewissen zu streicheln. Und sie warnen davor, ohne Not Hand an die tragende Säule unseres Gemeinwesens zu legen: das Grundgesetz. In der Tat ist stets Skepsis angebracht, wenn die Politik scheinbar eilfertig und reflexartig ein aktuelles Thema besetzt. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Diskussion über einen Passus im dritten Artikel unserer Verfassung bewegte sich allzu lange weit unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle einer breiten Öffentlichkeit, neu ist sie allerdings nicht. Befeuert wird sie nunmehr von Protesten gegen rassistische Diskriminierung, die nach dem Tod schwarzer Menschen in den USA weltweiten Widerhall finden. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Im Jahr 1994 wurde der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ergänzt. Der Vorstoß der Grünen, den Begriff Rasse zu streichen, erntet über die Parteigrenzen hinweg großen Zuspruch. FDP, Linke und SPD zeigen sich offen für die Forderung. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) signalisiert immerhin Gesprächsbereitschaft, während sich auf dem Weg zur notwendigen Zweidrittelmehrheit im Bundestag in Teilen der Union Widerstand formiert. Die Streichung des unseligen Worts ist indes längst überfällig. Der Begriff Rasse gehört, um es klar zu formulieren, auf den Müllhaufen der Geschichte. Gewiss, es gibt widerwärtigen Rassismus, nicht nur in den USA. Er ist ein globales Phänomen. Menschliche Rassen gibt es allerdings nicht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes gebrauchten den Begriff im historischen Kontext als Reaktion auf die menschenverachtende und pseudowissenschaftlich unterfütterte Ideologie des Nationalsozialismus, Rassismus dient über Jahrhunderte als hierarchisches Instrument zur Legitimierung von Herrschaftssystemen wie Kolonialismus und Sklaverei. Dass diesem Wahn immer noch Menschen zum Opfer fallen - siehe die monströse Mordserie des NSU in Deutschland -, macht sprachlos. Erwägenswert sind freilich Einwände, mit einer bloßen Streichung des Worts Rasse würde dem Kampf gegen die alltägliche Diskriminierung ein Bärendienst erwiesen. Was aber soll eine seine Stelle treten? Vorschläge wie "Ethnie", "Natur" oder gar "Aussehen", wie sie der Diskussion sind, bleiben juristisch schwammig oder problematisch. Ob das Wort Herkunft, wie es im GG-Artikel vorkommt, mit all seinen Konnotationen als Ersatz taugt, ist diskutabel. Die Debatte darüber ist zu führen. Wahr ist auch, dass es mit einer Verfassungsänderung natürlich nicht getan ist. Das in den Neunzigerjahren eingefügte Verbot einer Benachteiligung von Behinderten muss bis heute in der täglichen Praxis äußerst mühsam erkämpft werden, Was der Staat vorgibt, steht erst mal nur auf dem Papier. Wir alle müssen es mit Leben erfüllen. Das gilt auch im Eintreten gegen Rassismus, wie es sich derzeit vorbildlich im Demonstrationen und Aktionen manifestiert. Sie sind aber nur ein erster Schritt. Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, sich in seinem Alltag angstfrei zu bewegen. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Diese Aussage bedarf eigentlich keiner Konkretisierung, vor allem nicht, wenn es um Rassismus geht. Das Grundgesetz selbst ist nicht unantastbar. Es lebt, atmet den Geist der Zeit. Änderungen am Text gab es Dutzende, sie erfordern Bedacht und Umsicht. Im Fall des Begriffs Rasse ist eine solche Änderung zwingend.

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