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Intensivpflege: Entscheidend ist Wunsch der Betroffenen!

Geschrieben am 17-06-2020

Berlin (ots) - Zum Gesetzentwurf zur Intensivpflege im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, in welcher der SoVD heute als Sachverständiger Stellung beziehen wird, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Das Gesetz darf die Beweislast, dass eine qualitätsgesicherte Pflege erbracht wird, nicht auf die Betroffenen verschieben. Denn sonst kann es Probleme geben, wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen und kein qualifiziertes Personal für die häusliche Intensivpflege finden. Hier muss es beim Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse bleiben."

Pressekontakt:

SoVD-Bundesverband
Pressestelle
V. i. S. d. P.: Veronica Sina
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Twitter: @sovd_bund

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/43645/4626216
OTS: SoVD Sozialverband Deutschland

Original-Content von: SoVD Sozialverband Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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