(Registrieren)

Ferien Daheim: Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht (FOTO)

Geschrieben am 15-06-2020

Berlin (ots) - Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die "soziale Distanz" nicht eingehalten werden muss. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extra-Ausgabe neun Urteile zusammen, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.

In einer Eigentumsanlage hatte ein Mitglied der Gemeinschaft eigenmächtig eine Treppe von seinem Balkon zum Garten errichtet, um nicht den Umweg über den Hauseingang nehmen zu müssen. Über längere Zeit unternahmen die anderen Eigentümer nichts dagegen. Der individuelle Anspruch der Gemeinschaft gegen den Betroffenen auf Beseitigung der Treppe war deswegen verjährt. Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 55 S 18/19) durften aber die Eigentümer mehrheitlich eine Entfernung auf Kosten der Gemeinschaft beschließen und diese auch durchsetzen.

Ein Wohnungseigentümer hegte offensichtlich eine besondere Leidenschaft für Vögel. Er stellte auf seinem Balkon Wassergefäße als Vogeltränken auf, brachte an der Decke Meisenknödel an und legte in den Blumenkästen Rosinen aus. Damit lockte er auch Tauben an, die mit ihrem Kot den Balkon und die Umgebung verschmutzten. Die Eigentümergemeinschaft untersagte ihm das mit Hinweis auf die Hausordnung. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 485 C 5977/15) bestätigte diese Entscheidung. Es gehe in dem Fall nicht nur um die Verschmutzung, sondern auch um die Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch Parasiten.

Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft sahen sich durch eine Kamera-Attrappe, die unterhalb eines Balkons angebracht war, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Eines der Mitglieder hatte dieses nicht funktionstüchtige Gerät an seinem Sondereigentum angebracht. Das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 24/13) verneinte aber einen Anspruch auf Beseitigung dieser Attrappe. Die übrigen Eigentümer würden schließlich dadurch nicht beeinträchtigt.

Eine Mieterin brachte auf ihrem Balkon eine ganzflächige Verglasung an, ohne zuvor die Zustimmung des Eigentümers eingeholt zu haben. Daraufhin wurde sie mehrfach aufgefordert, diese bauliche Veränderung dauerhaft zu entfernen, folgte dem aber nicht. Der Vermieter klagte deswegen vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen 472 C 7527/12) und konnte sich in vollem Umfang durchsetzen. Im Urteil hieß es, es spiele keine Rolle, ob die Verglasung optisch störe oder nicht - und auch nicht, ob dadurch einem Mangel des Balkons abgeholfen werde. In jedem Falle hätte der Eigentümer vor dem Eingriff gefragt werden müssen.

Wenn sich Wespen an der Außenwand einer Immobilie ein Nest gebaut haben und dieses eine Gefährdung für die Umgebung darstellt, dann muss es umgehend von Fachleuten entfernt werden. Weil der Eigentümer nicht erreichbar war, rief der Mieter die Feuerwehr um Hilfe. Anschließend entwickelte sich ein Streit darüber, wer die Kosten für diesen Einsatz bezahlen müsse. Das Amtsgericht Würzburg (Aktenzeichen 13 C 2751/13) kam nach Prüfung des Falles zu dem Ergebnis, dass der Einsatz angesichts der speziellen Situation gerechtfertigt gewesen sei und vom Vermieter bezahlt werden müsse.

Ein Wohnungseigentümer hatte auf seiner Dachterrasse ein sogenanntes "Anlehngewächshaus" errichtet, das 265 Kilogramm schwer war und aus Aluminium, Glas und einem Kunststoffdach bestand. Das Objekt war nicht mit der Fassade verbunden, sondern nur an diese angelehnt. Die anderen Mitglieder der Gemeinschaft drangen auf eine Beseitigung. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 481 C 26682/15) betrachtete das Gewächshaus als eine bauliche Veränderung und ordnete dessen Entfernung an. Von außen sei das Objekt klar zu erkennen gewesen und habe das Erscheinungsbild der Wohnanlage verändert.

Unter einer Dachterrasse ist etwas anderes zu verstehen als unter einem Dachgarten. Während die Terrasse für den Aufenthalt der Wohnungseigentümer und für die üblichen Verwendungszwecke (Aufstellen von Stühlen, Tische und Sonnenliegen) genutzt werden kann, ist der Dachgarten laut Definition eine bloße gärtnerische Kulisse, die nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen gedacht ist. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 U 530 U/14) auf die Klage von Wohnungskäufern, die sich im Zusammenhang mit den fehlenden Nutzungsmöglichkeiten des Dachgartens getäuscht sahen. Aufgrund der vorausgegangenen Beschreibung des Objekts hätten die Erwerber das erkennen können.

Wer in einer Innenstadt wohnt, der muss damit rechnen, dass er auf seiner Dachterrasse und in den Innenräumen durch nächtliche Lichtimmissionen gestört wird. Konkret ging es um die Beleuchtung eines Kirchturmes. Die Eigentümerin einer Wohnung hatte auf dem Gerichtswege eine Abschaltung der Lichtanlage erreichen wollen, denn sie habe die mehrfache Lichtstärke einer hellen Vollmondnacht zu ertragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 40/17) entsprach dieser Forderung nicht und empfahl der Klägerin lichtundurchlässige Vorhänge, wenn sie nicht um den Schlaf gebracht werden wolle.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4623281
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

736763

weitere Artikel:
  • Erst vier Prozent der Smartphones haben eine eSIM Heidelberg (ots) - Vier Jahre nach ihrem Marktstart ist die Bilanz der eSIM-Karte durchwachsen: Erst vier Prozent der Smartphones und nur bestimmte Tarife sind mit einem solchen elektronischen Profil nutzbar. Die Tarifexperten von Verivox erklären, wo es noch hakt und warum die eSIM für neue Machtverhältnisse im Mobilfunkmarkt sorgen könnte. Hersteller setzen noch auf Hybridlösungen Die eSIM-Karte ("embedded SIM") ist ein fest im Gerät verbauter Chip. Dieser lässt sich jederzeit umprogrammieren und ermöglicht Mobilfunkkunden ohne physischen mehr...

  • Geldanlage - Abzocke im Internet: "Marktcheck" im SWR Fernsehen (VIDEO) Stuttgart (ots) - "Marktcheck" am Dienstag, 16. Juni 2020, 20:15 bis 21 Uhr, SWR Fernsehen und ARD Mediathek / Moderation Hendrike Brenninkmeyer / Im Anschluss "Preiswert, nützlich, gut? Das perfekte Badezimmer" "Marktcheck" geht den betrügerischen Machenschaften eines Onlineportals zur Geldanlage nach, das einen "Marktcheck"-Zuschauer um seine gesamten Ersparnisse brachte. Aufgrund des Börsencrashs im Zuge der weltweiten Corona-Krise, so die Firma, sei seine Geldanlage verloren. Doch der Kunde ist misstrauisch. "Marktcheck"-Reporter gehen der mehr...

  • Digitaler Abschluss einer individuellen Zukunftsvorbereitung / Studienkompass verabschiedet mehr als 300 Absolventen aus der Förderung Berlin (ots) - In einer zweitägigen Online-Veranstaltung wurden am Wochenende die diesjährigen Absolventen des Studienkompass verabschiedet. Seit 2017 hat sie das gemeinnützige Programm auf ihrem Weg ins Studium begleitet, das sie alle als Erste in der Familie aufgenommen haben. Mit dabei waren auch die ehrenamtlichen Mentoren der Jugendlichen, die sie in den letzten drei Jahren begleitet haben. Der Online-Workshop bot zahlreiche digitale Themenforen und vieles mehr zur Unterstützung der weiteren Bildungs- und Berufswege der Absolventen. Mit Videogrüßen mehr...

  • E-Scooter: Leihgeräte ersetzen kaum Autofahrten / Modelle zum Kauf für ÖPNV-Pendler geeignet - ADAC: Helm empfehlenswert München (ots) - Ein Jahr nach der Zulassung von E-Scootern in Deutschland sieht der Mobilitätsclub ADAC durch die neuen Fahrgeräte keine nachhaltige Entlastung von Umwelt und Verkehr in deutschen Städten. Nach Beobachtungen des Clubs werden die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. Sie ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge sind seit 15. Juni 2019 auf den Straßen in Deutschland zugelassen. Chancen für einen Beitrag zu nachhaltiger mehr...

  • Abenteuer Baugemeinschaft: 13 Familien bauen gemeinsam ein Holzhaus in Stuttgart / 24.6.2020, 20:15 Uhr, SWR Fernsehen (FOTO) Mainz (ots) - 13 Familien bauen gemeinsam ein Holzhaus mitten in Stuttgart / Zweiteilige Reportage am 24. Juni 2020, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen Die Entwicklung eines ganz besonderen Bauprojektes, dokumentiert über einen Zeitraum von vier Jahren, zeigt das SWR Fernsehen am Mittwoch, 24. Juni 2020, ab 20:15 Uhr in einer zweiteiligen Reportage: "Abenteuer Baugemeinschaft" schildert die Bebauung eines früheren Krankenhaus-Areals in der baden-württembergischen Landeshauptstadt durch eine Gemeinschaft von 13 Bauherrinnen und Bauherren: Familien, mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht